Nebenkostenabrechnung 2012 zu spät erhalten und unerklärlich hoch

Hallo, liebe Helferlinge,
vom Verwalter erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung für das Jahr 2012 Anfang diesen Jahres. Der Schrieb wurde mit dem 28.12.2013 datiert und in den Briefkasten geschmissen (also kein Poststempel).
Ist somit die Nachzahlung nichtig?
In den Vorjahren deckten sich die Vorauszahlungen mit der Jahresendabrechnung, höchstens ca. 6 Euro mehr. Plötzlich soll ich 160 Euro nachzahlen -schluck-.
Eher hätte ich mit einer minimalen Rückzahlung gerechnet. (Kinder waren öfter unterwegs, man war im Urlaub abwesend…)
Die anderen Mietparteien hatten ebenfalls eine deftige Nachzahlung, die sind inzwischen aber alle ausgezogen. Gemeinsam hatten wir die Einzelnachweise erbeten.
Seeehr viel später hatte ich die Unterlagen meiner Vermieterin im Briefkasten. Rechtens? Ich kann daraus nicht wirklich meine Kosten ableiten. Ich sehe nur, daß sie eine Stromrückzahlung von 300 Euro hatte, die offenbar nicht auf die Vermieter umgelegt wurde. Die Vermieterin  wohnt nicht im Haus, betreibt aber ihren Frisörsalon im EG.
Gestern bekam ich eine korrigierte Abrechnung. Jetzt soll ich fast 200 Euro nachzahlen?!
Entgegen der ersten Rechnung ist der Müll plötzlich 30 Euro teurer und Wasser/ Abwasser ist höher veranlagt. Alles sehr suspekt.
Wie gehe damit jetzt sicher um? Ich brauche sicher was Schriftliches, damit es später nicht von der Kaution abgezogen wird. Ausserdem will ich in sechs Monaten nicht den
selben Huddel wieder haben.
Dachte erstmal an einen Widerspruch. Und dann?
Warte ganz gespannt auf Eure Tipps un Erfahrungen und danke im Voraus!
LG

Hallo!

Abrechnung aus 2012 muss bis spätestens Jahresende 2013 beim Mieter eintreffen.
Anschließend kann nichts nachgefordert werden.
Mieter kann aber Überzahlungen bis zu 3 Jahre rückwirkend zurückfordern.

Einwurf in Briefkasten ist möglich, aber Verwalter/Vermieter muss nachweisen, es wurde rechtzeitig VOR  Mitternacht am 31.12.2013 zugestellt. Wie weist er es nach ?  Einfach sagen, " Ja, war so " reicht nicht !

Wann der Mieter seinen Kasten leert ist zweitrangig.

Zur eigentlichen Abrechnung kann man so sicher nichts sagen.

Stromrechnungen haben darin wohl nichts zu suchen,wenn das kein Allgemeinstrom des Hauses ist (Wege,Treppenhaus,Heizungsstrom usw.)

Das man immer mit (gleichen?) Vorauszahlungen hin kam ist auch schon nicht recht glaubwürdig. Dazu sind die Winter zu unterschiedlich und die Brennstoffkosten auch.

Kosten von Müll, Kaltwasser, Abwasser können sich durchaus ändern. Das veranschlagt ja die Stadt oder ein Zweckverband.

MfG
duck313

Einwurf in Briefkasten ist möglich, aber Verwalter/Vermieter
muss nachweisen, es wurde rechtzeitig VOR  Mitternacht am
31.12.2013 zugestellt. Wie weist er es nach ? 

Hi,

in dem er einen Zeugen mitnimmt, der bezeugen kann, das das Schriftstück mit diesem Inhalt am 31.12.2013 um 19.45 Uhr in den Briefkasten Nr. X mit Namenszug XY eingeworfen wurde.

Gruß
Tina

Kann der Vermieter die persönliche oder durch einen Erfüllungsgehilfen am 28.12.2013 eingeworfenen Betriebskostenabrechnung 2012 etwa durch Zeugen beweisen, gilt sie als in deinen Empfangsbereich gelangt und und wäre fristgerecht erfolgt, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr beinhaltet.

Daraus kannst du also keinen Honig saugen.

Auch die Nachberechnung wäre nicht zu beanstanden, wenn Rechnungen nach dem 31.12.2013 rückwirkend für das Rechnungsjahr 2012 den Vermieter erreichten. Das Kommunen und Versorger rückwirkende Preiserhöhungen vornehmen, ist nicht suspekt, wenn sie belegt wären.

Eine Abrechnung ist nicht fehlerhaft, nur weil du die Beleg nicht einsiehst oder die Erhöhung nicht wahrhaben möchtest. Ein Widerspruch setzt deine Zahlungspflicht nicht aus, kann, längst in Verzug, nunmehr aber eingeklagt werden kann: § 286 Abs.3 BGB.

G imager

Hallo,
Danke erst mal für deine Antwort. Habe eine Verwarnung wegen FAQ-Verstoß erhalten.
Ich verpacke es mal anders:
Besagte Person ist alleinerziehend und Mutter zweier Töchter, wovon die Jüngere pflegebedürftig ist. Die Mutter ist alleinige Pflegeperson, die Tochter hat Pflegestufe 2.
Aufgrund dieser Tatsache ist es der Mutter in den letzten Jahren trotz Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen nicht gelungen, wieder in ins Berufsleben einzusteigen.
Details ersparen wir uns, wir sprechen hier von Hartz 4.
D.h.: finanziell würde die Frau von einer Nebenkostenrückzahlung nicht profitieren. Vielmehr liegt das Anliegen darin, klar strukturierte Unterlagen zu verwalten, bevor es völlig verworren wird. ( Das nächste Problem tut sich bei nächsten NK-Abrechnung auf, allerspätestens bei Auszug und der Rückvergütung der Kaution).
Die Überlegung ist, bezugnehmend auf das letzte Schreiben des Hausverwalters erst mal Widerspruch ohne Angabe von Gründen einzulegen.
Zweite Überlegung: die kompletten Unterlagen dem Jobcenter zukommen zu lassen, damit sie diese im eigenen Interesse prüfen können.

Ist das sinnvoll und möglich?
Alternativ bliebe der Gang zum RA.
Nächste Überlegung: Bei Unterhaltspflicht seitens des Vaters prüft das Jobcenter von sich aus.
Prüft es auch von sich aus, wenn man dem Jobcenter
o.g.Unterlagen mit der Bitte zur Überprüfung zukommen läßt?
Danke für sachliche Antworten!
LG

Hallo

Wäre es nicht auch für Dich einfacher, Dich auf Sachumstände zu beschränken, die wir annehmen sollen, statt hier Lebensgeschichten zu posten?

Die Überlegung ist, bezugnehmend auf das letzte Schreiben des Hausverwalters erst mal Widerspruch ohne Angabe von Gründen einzulegen.

Ein Widerspruch ohne Angabe von Gründen ist kein Widerspruch, der rechtliche Wirkung entfaltet.
Die pauschale Behauptung, die Abrechnung sei fehlerhaft, genügt nicht (LG Berlin, ZMR 87, 380). > mehr

Zweite Überlegung: die kompletten Unterlagen dem Jobcenter zukommen zu lassen, damit sie diese im eigenen Interesse prüfen können.

Das Jobcenter ist nicht dafür da Betriebskostenabrechnungen zu prüfen. Ein „normalverständiger Mieter“ sollte das schon selbst tun können (O-Gerichts-Ton).

Ein vernünftiger Mieter würde sich zuerstmal fragen, ob der Vermieter nicht womöglich den fristgerechten Zugang der Abrechnung nachweisen könnte. Dann würde er die Abrechnung auf sachliche Richtigkeit überprüfen und ggf. den Vermieter um Erläuterung bitten, wo etwas trotz Einsicht in die Belege unklar bleibt…

Warum also in möglicherweise widerlegbare Behauptungen verrennen (nicht-fristgerechte Zustellung), an Nichtverstehen festbeissen oder Leute von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten (Jobcenter)? Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wär dann noch der Gipfel - bleibt nur zu hoffen, dass diese Unvernunft dann nicht mit 10 Euro und Rechtsberatungsschein auf Kosten von uns allen geht.

Für einen vernünftigen Überprüfungsansatz wurde schon gesagt:
Es ist eher unnormal, dass Vorauszahlungen exakt die tatsächlichen Betriebskosten decken (jährliche „normale“ Kostensteigerungen, Verbrauchsveränderungen, unterschiedliche warme/kalte Winter). Zuerst mal würde man überprüfen, ob die Verbrauchswerte korrekt abgelesen, übertragen und bearbeitet wurden. Welche Kosten sich inwieweit zu den Vorjahreskosten verändert haben.

Grüsse Rudi