kurze Frage an die Schwarmintelligenz. Meine Mutter hat für 2024 ihre Betriebskostenabrechnung bekommen. Ihr werden Heizkosten in Höhe von 2105 Euro in Rechnung gestellt. Sie hatte nur eine kleine 1,5 Zimmer Wohnung mit knapp 50 qm in einer sehr großen Wohnanlage mit rd. 60 Parteien. Mir erscheint das viel zu viel - zumal es bei meiner Mutter immer eher kühl ist bzw. War. Sie lebt zwischenzeitlich in einem Seniorenheim. Über eine kurze Einschätzung, ob das wirklich realistische Größenordnung ist oder ob man mal nachhaken sollte, würde ich mich freuen.
wie jede Rechnung lässt sich auch diese nur prüfen, indem man die fakturierten Mengen und Preise und die verrechneten Anzahlungen Punkt für Punkt prüft. Falls hier noch mit den gruseligen Verdunsterröhrchen „abgelesen“ wurde, kann ein Vergleich mit den Vorjahren immerhin einen Anhaltspunkt geben, bei gemessenen Verbrauchswerten ist er das erste, was ansteht.
Gerne genommen sind hier Zuordnungen der in den einzelnen Einheiten abgelesenen Werte nach Gefühl. Es ist möglich, dass hier der Verbrauch einer ganz andren Wohnung verrechnet worden ist - das kann man im Fall Verdunsterröhrchen nur an der Quittung des Ablesers feststellen, bei richtigen Messgeräten an deren Nummern.
Der fakturierte Preis muss auch auf einer Betriebskostenabrechnung ausgewiesen sein. Der lässt sich ggf. anhand der Einzelrechnungen für Ferndampf, Heizöl, Gas, Pellets oder was auch immer da verheizt wird, prüfen. Derjenige, der die Abrechnung erstellt, muss diese Rechnungen zugänglich halten - gerne genommen ist hier eine fehlende Berücksichtigung von Beständen zum Stichtag bei Heizöl.
Zu guter letzt noch ein Punkt, der schon auch mal eine Betriebskostenabrechnung verdrehen kann: Wie schaut es denn aus mit Reparaturen und Instandhaltung der Anlage? Sind die eventuell in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt? Und wären sie nicht durch die Eigentümer zu tragen gewesen?
Also unsere Mieter hatten dieses Jahr auch Nachzahlungen zu leisten von jeweils um die 1000 €, weil die Kosten für das Gas so gestiegen sind (die Gaspreisbremse entfiel und die Mehrwertsteuer wurde wieder fällig). In ihren Wohnungen war es auch gut warm, wie ich bei Besuchen feststellen konnte. Von daher war diese Forderung leider berechtigt.
Ich bekomme seit mehr als zwei Jahrzehnten jedes Jahr, selbst in der Krisenzeit und auch dieses Jahr eine Rückzahlung. Warum? Ich lebe in einer Genossenschaftswohung. Der Vorstand bemüht sich stets, eine gute Waage zwischen Kosten und Service der abrechenbaren Leistungen zu finden. Und - was für ein Glück! - sind die Häuser seit der Erbauung an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Kurzfristige Preisänderungen beim Gaspreis wirken sich praktisch nicht auf die Nebenkosten aus.
Warum schreibe ich diesen Off-Topic? Weil er als Untermauerung des Beitrags von @Aprilfisch dienen kann: ob eine Nachzahlung oder Rückzahlung in beliebiger Höhe gerechtfertigt sein kann, hängt von vielen Umständen ab und bedarf der genauen Betrachtung - auch der Abrechnungen der Vorjahre.
Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: einer unserer Mieter musste auch Heizkosten zahlen in Höhe von annähernd 2000 €. Er wohnt in einer schlecht isolierten Dachgeschosswohnung und hatte es dort entsprechend warm.
Off topic: Das ist bei mir auch so und ich wundere mich so darüber (und freue mich natürlich), dass meine Heizkosten nicht oder fast nicht gestiegen sind, auch nicht fürs letzte Jahr. Habe auch Fernwärme. Auch in dem Bereich war immer mal von hohen Preissteigerungen die Rede. Verstehen tu ich das nicht.
Da geht es halt um Details, die der Kunde in der Regel nicht kennt. Unter welchen Bedingungen bezieht der Versorger die Energie bzw. Energieträger, d.h. Laufzeiten, Preisgleitklauseln usw.