Hallo SHilgers,
das mit der Abrechnung des Wassers auf Personen scheint mir persönlich die gerechteste Variante zu sein. Da wirst Du wahrscheinlich nicht viel machen können. Wenn Du ehrlich bist, musst Du auch zugeben, dass ein Kleinkind ebenso viel Wasser verbraucht wie ein Erwachsener. Als Vater weis ich, das die kleinen Küken oft gebadet werden, dass die Fläschen ständig in Gebrauch sind und abgespühlt werden müssen. Auch die Kleidung der kleinen und die der Eltern wird beim Essen, Bäuerchen und Wickeln immer wieder mal voll und muss öffter gewaschen werden. Also Hand aufs Herz sooo sparsam sind unsere Kleinen leider nicht!
Beim Wasser für einen Garten, den Du nicht nutzen darfst, sieht das schon anders aus. Wenn es nicht der Gemeinschaftsgarten ist, den Du nur freiwillig nicht nutzt, sondern ein Garten der nur dieser Person zur verfügung steht, dann gibt es keinen Grund, diese Kosten auf alle Mieter um zu legen. Da würd ich auf jeden Fall Einspruch erheben.
Wegen dem Ehemann, der zwar in der Wohnung gemeldet ist, jedoch nicht immer da ist, sehe ich ebenfallt keine Chance. Du musst ja auch nicht mehr zahlen, wenn viele Freunde bei Dir ein und ausgehen, die sicher auch das WC benutzen bzw. deren Geschirr bei Dir gespühlt wird, wenn sie was getrunken oder gegessen haben.
Umlage-Abrechnungen sind immer ein wenig ungerecht, da man es nie korrekt berechenn kann. Das einzige was meiner Meinung gerecht ist, sind Einzel-Zwischenzähler für jede Wohnung. Ich würd mich an einen Mieterschutzbund wenden, ob hier nicht vielleicht ein solcher gefordert werden kann.
Da kannst Du dann auch gleich nach den Fristen fragen. Da hab ich nämlich gar keinen Peil, wie lange diese sind. Hier könntest Du aber sicher im Internet was finden.
Tut mir leid, wenn das Ganze vielleicht etwas forsch klingt, da ich annehme, dass Du wahrscheinlich als junge Mutter mit jedem Cent rechnen musst, aber falsche Hoffnungen helfen ja auch nichts.
Gruß
Kleiner Racker