Nebenkostenabrechnung, Abfallgebühren, Mietrecht

In der Nebenkostenabrechnung stand die Anmerkung „Abfall zahlen Sie mehr, da noch jemand bei Ihnen wohnt“. Der Vermieter hätte angeblich darüber informiert werden sollen, dass jemand zusätzlich in der Wohnung wohnt. (Der Vermieter hat diese Information wohl von jemand anderem bekommen, der auch in dem Haus wohnt)

Das ist so aber nicht korrekt, da es sich hier um Besuch handelt, der sich unregelmäßig für eine unterschiedliche Dauer (nicht zusammenhängend für längere Zeit) mit in der Wohnung aufhält.
Hätte der Vermieter tatsächlich über diesen Besuch informiert werden müssen, obwohl dieser einen eigenen Wohnsitz hat und dort auch offiziell angemeldet ist?

Wie soll man sich in diesem Fall verhalten? Hätte der Vermieter tatsächlich über den Besuch informiert werden müssen? Ist es rechtens, dass die Müllgebühren erhöht werden, aufgrund der Tatsache, dass man öfter Besuch hat?

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheit…

Hi, Besuch ist nicht gleich Besuch!
Ein Besuch der in immer wiederkehrender Folge auch für kürzere Zeit bleibt,die Häufigkeit ist ausschlaggebend, muss dem VM gemeldet werden.
Durch diesen Besuch erhöhen sich die Nebenkosten und das sind nicht nur die Müll- sondern auch die Wasser- und Abwassergebühren. Das sollte sich der Mieter klar machen.
Die Forderung des VM kann berechtigt sein.
MfG ramses90