Nebenkostenabrechnung - Abrechnungszeitraum

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Mieter zieht am 1.7.2007 in eine Wohnung ein. Bis 31.12.2008 erhält er keine Nebenkostenabrechnung. Im März 2009 käme eine Abrechnung für den Zeitraum vom 1.7.2007 bis 30.6.2008. Wäre dies rechtens oder ist alles bis 31.12.2007 definitiv verjährt? Gibt es irgendwelche Ausnahmen? Der Inhalt des angenommenen Mietvertrags ist aktuell nicht bekannt.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee :smile:

Viele Grüße
ausnahmefall

„Der Vermieter darf nur die Nebenkosten abrechnen, die in dem vertraglich festgelegten Abrechnungszeitraum von 12 Monaten, z.B. 1.1. bis 31.12. oder 1.4. bis 31.3., angefallen sind. Spätestens 12 Monate nach Ende einer Abrechnungsperiode muss die Abrechnung dem Mieter vorliegen. Verspätete Nachforderungen des Vermieters verfallen. Der Mieter kann seinerseits die Abrechnung nur innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt beanstanden.“

Quelle: Mieterverein Hamburg (www.mieterverein-hamburg.de), Merkblatt 14: Nebenkosten - die „Zweite Miete“

Hallo,
außer der Vermieter hätte die Verzögerung nicht zu vertreten.

Cu Rene