Guten Abend.
Ich habe vor 3 Tagen die Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr (bis 31.03.20010) bekommen. Daraus resultiert plötzlich eine Nachzahlung von über 600,00 EUR für 8,5 Monate Wohnzeit!!! Insgesamt ergibt sich aus der Abrechnung, dass ich statt wie mit dem Vermieter vereinbart 150,00 EUR min. 225 EUR hätte zahlen müssen um nicht eine solche Nachzahlung zu erhalten.
Jetzt kommt der Knackpunkt an der ganzen Sache. Der Vermieter hat die Wohnung zuvor selbst bewohnt. Die Verbrauchskosten betrugen gem. Zählerstände lediglich rund 60,00 EUR. Das ist für einen 3 Personenhaushalt und 91qm extrem niedrig (denke ich). In diesem Umfang haben wir auch gerechnet.
Allerdings wurden hier Hausmeisterkosten berechnet, die fast doppelt so hoch sind, als dieser eigentlich bekommt. Denn die Hausverwaltung hatte mir diesen Posten ebenfalls angeboten allerdings mit deutlich geringeren Konditionen.
Desweiteren wurden auch Gärtnerkosten abgerechnet, die ebenfalls vom Hausmeister gemacht werden.
Dann wurde ja rechtmäßig die Wartung für den Aufzug berechnet, allerdings auch die Betriebskosten. Da so ein Aufzug natürlich hauptsächlich mit Strom betrieben wird, kann doch nicht einmal der Betrieb berechnet werden und dann nochmal „Allgemein Strom“ Natürlich muss man für die Beleuchtung in Flur und Tiefgarage bezahlen, aber müssen dann nicht die Stromkosten für den Aufzug dort herausgerechnet werden, wenn Betrebskosten für einen Aufzug berechnet werden?
Und nun zur alles entscheidenden Frage? Habe ich das Recht als Mieter vorangegangene Abrechnungen einzusehen? Denn der Vermieter hat diese Wohnung einst selbst bewohnt und ich hege die Befürchtung, dass die Wohnung unter „Vortäuschung“ falscher Nebenkosten vermietet wurde (stand auch lange leer). Denn wären diese Nebenkosten bekannt gewesen, hätten wir die Wohnung sicherlich nicht genommen! Nicht bei rund 2,40 EUR pro Quadratmeter!
Wäre für zahlreiche und plausible Antworten sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüssen.