Nebenkostenabrechnung / ALG 2 ende leistungsbezug

hallo,
wir standen bis okt. 2011 im alg2 bezug. erhielten im dez 2011 eine nebenkostenabrechnung aus dem zeitraum 2010/2011, also als wir noch im bezug standen.

der nachzahlungsbetrag ist gewaltig und bisher haben wir den auch noch nicht begleichen können.

als wir noch im bezug standen, wurden die unterkunftskosten berücksichtigt.

aufgrund der nachzahlung ist ja ersichtlich das die tatsächlichen unterkunftskosten höher waren.

ob das jobcenter die nebenkostenabrechnung nun übernehmen würde???

Guten Tag.

Die Frage kann man Ihnen nicht genau beantworten.
Es ist abhängig davon, ob Ihnen die Kosten der Unterkunft als Pauschale bezahlt wurden oder ob Ihnen die tatsächlichen Kosten übernommen wurden und diese unterhalb der Höchstgrenze der angemessenen Kosten waren.

Stellen Sie einfach einen formlosen Antrag auf die Übernahme.

Hallo,Leny

ich persönlich teile die Einschätzung , die hier ganz unten auf der Seite erläutert wird („Betriebskostennachzahlung nach Leistungsbezug, wenn man während des abgerechneten Zeitraumes ALG II bezogen hatte“) http://hartz.info/index.php?topic=15.0 und würde grundsätzlich die Übernahme der Nachzahlung mit einem „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ beantragen. http://hartz.info/index.php?topic=23.0

Aufgrund dieses aktuelle Urteils http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-urteil-ne… (das zwar grundsätzlich erstmals „nur“ für den Bereich des Sozialgerichts Mainz gilt und nicht bundesweit "bindend"ist, aber dennoch im Raum steht) würde ich allerdings die Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen, da ich mal vermute, dass die Jobcenter nun weiträumig NK- Nachzahlungen ablehnen werden, wenn man nicht mehr im laufenden Bezug steht.
Ein Anwalt kann sich Eure aktuellen Einkommensverhältnisse genau ansehen und einschätzen, was evtl. gegenüber dem Jobcenter möglich ist (ggf. per Überprüfungsantrag) - oder ob z.B. auch ein Antrag beim Sozialamt nach SGB XII in Frage käme (§ 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen o.ä.) .

LG

Hallo,

in der Regel werden Nachzahlungen bei der Nebenkostenabrechnung nicht gezahlt, da lediglich der Pauschalbetrag übernommen wird. Starke Überschreitungen sind selbst zu begleichen.

Gruß

Nein,
das Jobcenter übernimmt grundsätzlich keine Kosten die euch AUSSERHALB des Leistungsbezugszeitraumes in Rechnung gestellt werden. Da das Geld ERST JETZT gefordert wird (der eigentliche Anfall-Zeitraum ist unerheblich!) hat das Jobcenter damit nichts mehr zutun!
Das Jobcenter ist keine Bank und gibt kein Darlehen an Leute, die keine Bezüge mehr bekommen. Ihr könnt Euch also nur an Eure Bank wenden um einen entsprechenden Kredit zu erhalten, bzw. mit dem Energieträger Ratenzahlung vereinbaren!

Gruß Gwen

Sorry, bin bis Anfang Juni im krankenhaus kann z. Zt. nicht helfen, habe dort kein Internet.