Nebenkostenabrechnung Anteilig nach Tagen abrechnen

Moin allerseits,
vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

Mal angenommen ich habe eine 100qm großes Büro gemietet, und zwar vom 01.09. des Jahres, also 152 Tage von 365 Tage des Jahres.

Einige Nebenkosten werden vereinbarungsgemäß nach qm Fläche abgerechnet. Als Beispiel die Gebäudeversicherung von 1000€ für ein Gebäude mit 500qm.

Ist die Abrecnung wie folgt zulässig?

Abrechnungszeitraum 365 Tage
Mietzeitraum 152 Tage
100qm * 152 Tage / 365 Tage = 41,64qm

Gebäudevers Gesamtkosten 1000€, Schlüssel QM,  GesEH 500, Ihre EH 41,64 Ihre Kosten 83,28€

Oder muss in jedem Fall so abgerechnet werden?

Gebäudevers Gesamtkosten 1000€, Schlüssel QM,  GesEH 500, Ihre EH 100 , Ihre Kosten (anteilig) 83,28€

Das Ergebnis ist narürlich das gleicht. Die Antwort wäre mir aber trotzdem wichtig. Muss die im Mietvertrag angegebne Fläche von 100qm angegeben und dann anteilig abgerechnet werden oder wäre zulässig, die anteiligen qm vorab in der Abrechnung zu berechnen und dann 41,64 qm abzurechnen?

Klar, das Ergebnis bei den Kosten ist das gleiche, ich finde den ersten Weg für eine Nebenkostenabrechnung aber übersichtlicher. Ist das aber auch zulässig?

Natürlich erwarte ich hier keine Beratung. Ein Paar Meinungen, Hinweise und Tipps wären mir aber natürlich lieb.

Viele Dank schon mal!!!

Ich glaube, dass das Forum für mathematische Probleme ein paar Türen weiter ist.

Natürlich bleibt das Ergebnis gleich.
Inhaltlich wäre aber zu bemerken, dass man eine geminderte Zeit gemietet hat und nicht ganzjährig eine geminderte Fläche.
Kosten /365 x 152 x m² ist hier mE der richtige Ansatz.

vnA

Ob auch diese Art der Abrechnung Anerkennung findet, wird Dir letztendlich
nur der für Dich zuständige Amtsrichter beantworten können, dessen Urteil dann vielleicht
noch vom Berufungsgericht gekippt wird, weil dieses anderer Meinung ist.

Meinungen eines Forums oder von Anwälten sind da nicht zielführend.

Zielführend wäre es die allgemein übliche und für jedermann verständliche Art des Rechenweges zu nutzen.

Hallo

Abrechnungszeitraum 365 Tage, Mietzeitraum 152 Tage
100qm * 152 Tage / 365 Tage = 41,64qm
Gebäudevers Gesamtkosten 1000€, Schlüssel QM, GesEH 500, Ihre
EH 41,64
Ihre Kosten 83,28€

Dieser erste Weg ist zulässig und wird so auch in der Abrechnungssoftware der großen Abrechnungsunternehmen praktiziert - man nennt das: zeitanteilige Kürzung des verbrauchsunabhängigen Umlageschlüssels (=Wohnfläche, Personen, Mieteinheiten). Dieser Abrechnungsmodus ist schon mehrfach sogar vom BGH überprüft und für in Ordnung befunden worden.

Oder muss in jedem Fall so abgerechnet werden?
Gebäudevers Gesamtkosten 1000€, Schlüssel QM, GesEH 500, Ihre
EH 100 , Ihre Kosten (anteilig
) 83,28€

So wäre die Abrechnung nach BGH-Meinung wegen formellem Mangel unzulässig, da der Rechenweg nicht dargestellt und damit nicht nachvollziehbar ist. Zudem würde der böse, dumme Computer (die Abrechnungssoftware) damit auch ein falsche Ergebnis ausspucken, denn bei „Ihre EH 100“ von Nutzer1 plus „Ihre EH 100“ von Nutzer2 der gleichen Mieteinheit ergäben sich „GesEH600“. Somit würden programmgemäß Gesamtkosten 1000€ durch die GesEH600 geteilt werden …

Andererseit mag vielleicht ein Kleinvermieter, der sich mit Taschenrechner und Schreibmaschine bewaffnet an die Betriebskostenabrechnung wagt, so abrechnen und vielleicht mit einer erklärenden Anmerkung daraus wieder eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung zaubern - oder er gerät in einem Streitfall vielleicht auch an einen Amtsrichter, der seine Abrechnung für nachvollziehbar hält.

Ich halte es für besser, sich an das gewohnte, „von oben“ abgesegnete und bei Abrechnung mittels Software zwingend erforderliche Schema zu halten.

Grüsse Rudi