Nebenkostenabrechnung aus 2010

Hallo zusammen.

Meine Frau hat zum 15.12.2010 fristgerecht ihre Wohnung gekündigt. Sie ist ganz normal ausgezogen und hatte sogar einen Nachmieter. Ihre neue Heimat war in einem anderen Bundesland. Die neue Adresse wurde an den Vermieter sowie die Arge gegeben. Die Miete ging bis zu dem Zeitpunkt des Auszuges jeden Monat automatisch von der Arge an den Vermieter (ALG II)

Nun bekamen wir gestern von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung.

Heute rief ich dort an und das machte die Verwirrung komplett. Ich erkläre mal kurz was mir gesagt wurde:

In der Forderung ist 1x eine komplette Miete für 12/2010. Dabei war klar, das nur ein halber Monat bezahlt wird. Das wusste der Vermieter sowie die Arge. Hier muss ich mich noch mit der Arge in Verbindung setzen, um mich über getätigte Zahlungen zu informieren.

Weiterhin ist eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter in der Forderung und hier wird es lustig. Laut der netten Dame am Telefon ging die Nebenkostenabrechnung des Vermieters an eine Adresse im alten Wohnort. Meine Frau war aber schon ab 01/2011 in der neuen Heimat gemeldet. Diese Adresse hat meine Frau auch dem Vermieter bei Auszug mitgeteilt. Auch die Arge hatte die neue Adresse bereits.

Nun ging die Nebenkostenabrechnung also ins Nirvana, wurde aber scheinbar zugestellt. Fraglich nur wo?! Auch die Mahnungen scheinen an eine völlig falsche Adresse zugestellt worden sein. Wir haben ja nie etwas bekommen.

Die Zeit verging natürlich, ohne das meine Frau oder ich von irgendwas wussten. Es kam NIE ein Brief an.

Nun kommt der nächste Hammer:

Vor dem Brief der Inkassofirma wurde ein Vollstreckungsbescheid eines Amtsgericht an eine Adresse gesandt, an der meine Frau noch NIE gemeldet war. Selbst in der Stadt war sie NIE gemeldet. Die Dame am Telefon sagte, dass dieser Bescheid scheinbar zugestellt ist. Zurück kam er jedenfalls nicht. Wie irgendwie jeder Schriftverkehr zwischen Vermieter, Gericht, Inkasso und meiner Frau. AUSSER der Brief gestern. Der ging an die richtige Adresse wo meine Frau und ich gemeldet sind.

So, und nun die Fachfrage: Die Forderung aus 2010 ist mit dem heutigen Tag um das 3 Fache gestiegen. Mahnkosten, Gerichtskosten e.t.c. Ist ja klar.

ABER: Was kann ich jetzt gegen diese ganzen Zustellungen unternehmen, die ja nie bei meiner Frau ankamen? Es kann ja nicht sein das wir jetzt eine extrem Hohe Forderung zahlen sollen, die wir 2010 in einem Schlag hätten bezahlen können.

Wer muss nun beweisen wo welcher Brief hin ging?! Wer muss beweisen, dass er nie einen Brief bekam? Und, wie beweise ich, dass wirklich nie was ankam?

Ich hoffe man kann mir hier ein paar Tips geben. Einen Anwalt werde ich definitiv mit aufsuchen.

Der ABSENDER muss beweisen, dass der Brief ankam.
Einfach nachfragen, ob die Briefe eingeschrieben versandt wurden-
Und so rasch wie möglich zum Anwalt

Danke für die schnelle Antwort!

Wir hoffen das wir morgen nach den Telefonaten mit Vermieter und Arge etwas schlauer sind.

Hallo,
erst mal - sofort schriftlich bei dem Inkasso Unternhmen und dem Gericht gegen die Forderg. Widerspruch erheben. Beim Gericht Widerspruch gegen den Vollstreck.Bescheid schriftlich einreichen.
Nie etwas per Telefon machen - IMMER ALLES schriftlich. Und setzen Sie zu jedem Schriftsatz den Vermerk … sollte ich bis zum …2013 nichts von Ihnen gehört haben, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an.

Frist ca. 10 Tage mit festem Datum setzen !!!

JEDER GLÄUBIGER MUSS NACHWEIS antreten das der/die Schuldner einen Brief bekommen haben. !!! Z.B.p. Einschreiben… usw. usw…

ACHTUNG! Wenn d. Forderg. gegenüber dem Inkasso betsritten wird, DARF das Inkassountern. NICHT MEHR AN DEM Fall arbeiten.

Beste Grüße

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort. Von einem Gericht haben wir ja nichts erhalten. Lediglich von dem Inkasso. Im Schreiben steht, dass wir am 1.4.2011 einen Vollstreckungsbescheib bekommen haben sollen. Dieser ging aber wie gesagt an eine völlig falsche Adresse. Demnach können wir diesem Bescheid nicht mehr widersprechen.

Kann ich der Forderung beim Inkasso mit einem selbstverfassten 3-Zeiler widersprechen?

Ja das geht… z.B. so;…
hiermit widerspreche ich fristgerecht Ihrer Forderung vom…

Unterschrift …

…nichts unnötiges reinschreiben…

1 Like

ich würde da mal lieber einen Anwalt einschalten

Ok.
Vielen lieben Dank!

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort. Werden wir so schnell wie möglich machen.

Die Sache ist so verfahren, kann leider nicht helfen.