Man stelle sich vor: Ein Mieter zieht zum 31.Dezember aus, seine Heizkosten-Messgeräte an den Heizkörpern werden auch dann abgelesen.
Er erhält später eine Nebenkostenabrechnung, in der zwar seine gemessenen Werte zu 50% angerechnet werden, der Ölverbrauch mit 50% jedoch zum 31.01. des Folgejahres ermittelt wird.
Der Mieter zahlt dadurch den Ölverbrauch NACH seinem Auszug, genau in der Haupt-Heizperiode, für einen Monat zuviel.
Ist das rechtens ?
Wenn man diesen Text liest, muss man sich die Frage stellen,
zu welchem Zeitpunkt endete das Mietverhältnis ?
zum 31.12. oder zum 31.01.
ich würde den Mietvertrag zum 31.12. enden lassen.
ja, und wann endet er nun wirklich?
Also das Mietverhältnis endet am 31.12.2011, die Ölablesung erfolgt erst am 31.01.2012, die Ablesung der Heizkörper Messgeräte erfolgt am 31.12.2012.
So ist es richtig: Also das Mietverhältnis endet am 31.12.2011, die Ölablesung erfolgt erst am 31.01.2012, die Ablesung der Heizkörper Messgeräte erfolgt am 31.12.2011.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die in einem Ablesezeitraum entstandenen Kosten erst nachträglich ermittelt werden können. Der Ölverbrauch ist erst beim nächsten Volltanken bekannt. Wenn die HK-Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt, hat dies keine Benachteiligung des Mieters zur Folge.
Man stelle sich eine Wohnanlage mit 100 Mietern vor. Da müsste dann jeden Monatsersten der Öllieferant zum Volltanken vor der Tür stehen.
vnA
Wie kann denn ein Vermieter die Ölkosten eines Mieters zum 31.12. richtig berechnen wenn er erst am 31.01. des Folgejahres die Ölmenge abliest ?
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung ist der Ölstand zum 31.12. zu ermitteln. Mittels Messstab, mittels Gradtagzahlen, mittels Uhr, oder wie auch immer. Mit Volltanken am 31.12. mit Sicherheit nicht.
vnA