Nebenkostenabrechnung bei Auszug

Hallo,

angenommen jemand zieht 31.10 aus einer Wohnung aus.
Wann muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spät. zukommen lassen?

Nach meiner Meinung entsteht dem Mieter kein Unrecht wenn einige der Nebenkosten zu 10/12 angerechnet werden. Wie schaut es aber mit den verbrauchsabhängigen Nebenkosten Wasser und Heizung aus? Müssen zum Auszug die Verbrauchswerte abgelesen werden?

Weil ansonsten könnte ja der Mieter Pech haben wenn es der Nachmieter warm mag und die Heizung den Winter über völlig aufdreht und die Verbrauchswerte erst im folgenden Jahr abgelesen werden, richtig?!

Merci
Grüße
Pako

Hallo Paco,

angenommen jemand zieht 31.10 aus einer Wohnung aus.
Wann muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenabrechnung
spät. zukommen lassen?

vorausgesetzt, dass Kalenderjahr ist der Abrechnungszeitraum, dann wäre die Frist für die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des folgenden Jahres anzusetzen. (Also 31.10.20009 Auszug -> bis 31.12.2010 Abrechnung.)

Nach meiner Meinung entsteht dem Mieter kein Unrecht wenn
einige der Nebenkosten zu 10/12 angerechnet werden. Wie schaut
es aber mit den verbrauchsabhängigen Nebenkosten Wasser und
Heizung aus? Müssen zum Auszug die Verbrauchswerte abgelesen
werden?

Wenn Meßgeräte existieren in jedem Fall. Sollte gemeinsam abgelesen werden.

Weil ansonsten könnte ja der Mieter Pech haben wenn es der
Nachmieter warm mag und die Heizung den Winter über völlig
aufdreht und die Verbrauchswerte erst im folgenden Jahr
abgelesen werden, richtig?!

Nein, eigentlich nicht. Für die Heizkosten gibt es extra die Heizkostenverordnung. Außerdem sollten - wie gesagt - die Meßgeräte beim Auszug gemeinsam gelesen werden. Sonderablesungen kosten zudem meist auch extra. Und wenn gar nichts anderes da wäre, gibt es immer noch die Gradtagszahlentabelle, nach der zumindest die verschiedenen Monate entsprechend der Erfahrungswerte erfaßt werden, also nicht einfach 10/12, sondern entsprechend der Temperaturen des jeweiligen Monats.

Gruß!

Horst

Hallo Pako,

angenommen jemand zieht 31.10 aus einer Wohnung aus.
Wann muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenabrechnung
spät. zukommen lassen?

wenn der Abrechnungszeitraum des Hauses das Kalenderjahr ist, dann bis zum Ende des Jahres 2011.

Nach meiner Meinung entsteht dem Mieter kein Unrecht wenn
einige der Nebenkosten zu 10/12 angerechnet werden. Wie schaut
es aber mit den verbrauchsabhängigen Nebenkosten Wasser und
Heizung aus? Müssen zum Auszug die Verbrauchswerte abgelesen
werden?

Werden Wasser und Heizung vertraglich / gesetzlich verbrauchsabhängig erfaßt und abgerechnet, so erfolgt bei Auszug eine Zwischenablesung, sodass eine verbrauchsabhängige Abrechnung möglich ist.

Gruß

Joschi