Nebenkostenabrechnung bei Besuch ändern?

Hallo,

ich wohne in einem 8 Parteien Wohnhaus. In dem Haus werden die Wasserkosten auf die Personenzahl abgerechnet (es ist nur eine Wasseruhr vorhanden). Die Eigentümer einer Wohnung (Eigentümer wohnen selbst in der Wohnung) hatten für mehrere Wochen Besuch, der der Hausverwaltung nicht gemeldet wurde. Spätestens nach welchem Zeitraum muß der Besuch der Hausverwaltung gemeldet werden, damit der Besuch (1 Person mehr) in der Abrechnng berücksichtigt werden kann?

Rüdiger

Hallo Herr Zoller,

die Frage kann ich nur mit zwei Gerichtsurteilen beantworten:

  1. AG Frankfurt (WuM 85,374) sagt, der Vermieter kann dann eine weitere Person bei der Abrechnung berücksichtigen, wenn durch die Dauer und Häufigkeit der Besuche der Eindruck entsteht, dass eine weitere Person in der Wohnung lebt, unabhängig davon, ob wirklich ein dauerhaftes Wohnen vorliegt.
  2. AG Homburg hat entschieden, dass kurzzeitiger Besuch unberücksichtigt bleibt.

Beide Entscheidungen stehen im Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes von 2007 auf S. 68.

Ich hoffe, die Urteile tragen zur Klärung bei.

Unabhängig davon sollten Sie prüfen, ob bei genauer Berechnung ein nennenswerter Betrag zu ermitteln ist. Vermutlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Eine Person muss sich nach 7 Tagen melden, wenn sie dort wohnt. Nach 6 Wochen ist sie Bewohner, auch wenn sie sich nicht angemeldet hat. Ggf. kann man dann Anzeige wegen Verstoss gegen das Meldegesetz machen.
Zu NK: eigentlich ist nach 7 Tagen auch der Besuch anzurechen, wenn die NK nach Personenzahl im Mietvertrag festgeschrieben ist! Egal ob Besuch oder Freund/in, die 6x je Woche kommen und (regelmässig) übernachten, müssen , wenn nach Personenzahl berechnet, mitbezahlen bzw. der Mieter halt mehr. Wie immer: man muss das durchsetzten und ggf. auch beweisen!!

Hallo!

als Besuch wird ein Zeitraum von max. 6 - 8 Wochen angesehen und muss nicht gemeldet werden.

L.G. Jiher