Wenn jemand zum 01.07. eine Wohnung kauft. Muss dann die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr von der Hausverwaltung an den neuen Eigentümer gestellt werden???
Es gibt da ein BGH Urteil V ZR 113/11 wonach Hausverwaltung die Abrechnung nur dem neuen Eigentümer stellt und dieser dann evtl. Nachzahlungen für das gesamte Jahr bezahlen muss oder evtl. Gutschrift ausbezahlt bekommt.?
-kann jemand dieses Urteil V ZR 113/11 vereinfacht erklären?
-Kann der neue Eigentümer die anfallenden Kosten für das erste Halbjahr vom alten Eigentümer einfordern,wenn Im Kaufvertrag steht Besitz,Lasten usw gehen über zum 01.07. an den Käufer.?
-muß der alte Eigentümer dieser Forderung dann nachkommen ,wenn nicht was kann der neue Eigentümer dann dagegen machen?
Hoffentlich nimmt sich jemand von Euch Zeit diese Zeilen zu lesen und kann auf diese Fragen Antworten.
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Vielen Dank für Euere Mühe
Wenn im Kaufvertrag mit dem alten Eigentümer nichts geregelt wurde, haftet der neue Eigentümer für die Jahresabrechnung mit der sogenannten Abrechnungsspitze. Was die Abrechnungsspitze genau ist, kannst Du bei http://www.iurado.de/?p=urteile&site=iurado&id=309 nachlesen. Da gibt´s auch ne Menge Gerichtsurteile zu Deinem Problem zum Nachlesen. Die sind vielleicht etwas verständlicher als Dein BGH-Urteil.
Die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr wurde von der Hausverwaltung dem neuen Eigentümer zugestellt mit der Aussage er soll sich im Innenverhältnis mit dem alten Eigentümer einigen.
Im Kaufvertrag steht :Besitz,Lasten,Nutzen usw. geht über zum Kaufdatum an den Käufer.
Ist das die Regelung im Kaufvertrag?
gruß flckg