Nebenkostenabrechnung bei fristloser Kündigung?

Hallo,
mal eine Frage: Ein Mieter hat Zoff mit dem Vermieter. Vermieter kündigt fristlos zum 01.06.2009. Man widerspricht der Kündigung. Bietet aber an zum 01.11.2009 auszuziehen. Vermieter stimmt zu. Am 30.10.2009 findet Wohungsübergabe statt.
Im April 2011 bekommt der Mieter eine Nebenkostenabrechung von 2010. Mietdauer vom 01.01.2010 bis 15.02.2010. Wohung war Leerstehend. Am 15. sind wohl neue eingezogen. Zuvor gab es nie eine Nebenkostenabrechnung.
Seit 30.10.2009 wurde keine Miete mehr bezahlt (logisch). Darf der Vermieter die Nebenkosten vordern? Das Mietverhältnis war doch schon 2009 beendet, oder?

Gruss DL

Hallo,guten Tag
So wie Sie es schreiben hat der Mieter keine Verpflichtung die Nebenkosten-Rechnung zu bezahlen.
Es bestand in diesem Zeitraum kein Mietverhältnis mehr.
Die Frist wurde auch nicht eingehalten (1 Jahr)

mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo DL,

die Sachlage ist eindeutig, wenn das Mietverhältnis bereits in 2009 einvernehmlich und hoffentlich auch nachweisbar beendet war. Der nachfolgende Leerstand geht zu Lasten des Vermieters !!!

Widersprechen Sie der Abrechnung mit dem Hinweis auf die einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses in 2009.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Bis 30.10.2010 oder 31.12.2010 muss die Abrechung eingegangen sein. Nach 1.1.2011 geht gar nichts mehr (max 12 Monate nach der Periode muss Abrechung zugehen, später ist vorbei: keine Nachzahlungs-Forderung nicht möglich. Selbst bei (vertraglicher Kündigungsfrist von 3 Monaten - im Mietvertrag nachsehen!) wäre der 31.12.2010 23:59 (und 59 sec) z.B. per Boten zugestllt der letzte Termin.
Wenn man sich die Mühe machen will, zurückschreiben, NK Abr. ist verspätet zugegangen (ggf. auf rechtl. Argumente des Vermieters warten). Sonst Mahnbescheid widersprechen!

Hallo,

du schreibst der Mieter ist zum 30.10.2009 ausgezogen, bzw. hat die Wohnungsübergabe stattgefunden?!
Warum dann eine Nebenkostenabrechnung für 2010???
Auch wenn die Wohnung leersteht ist das kein Grund von einem längst ausgezogenen Mieter Nebenkosten zu verlangen. Anders wäre es bei einer fristlosen Kündigung wenn nicht sofort ein Nachmieter zu Verfügung steht. Da aber der Vermieter nach der fristlosen Kündigung zum 01.06.2009 einer Kündigung zum 01.11.2009 zugestimmt hat ( hoffe das ist schriftlich festgehalten?!) ist das keine fristlose Kündigung und der Vermieter hat in diesem Fall sogar noch mehr Zeit wie bei einer ordentlichen Kündigung die ja bekanntlich 3 Monate beträgt. Es besteht also keinerlei Grund für eine Nebenkostenabrechnung 2010. Was ich nicht versteh: Du schreibst: Es gab vorher noch nie eine Nebenkostenabrechnung?
Es ist Vermieters Pflicht eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Wenn er dies nicht macht kann der Mieter ggf. *alle* gezahlten Nebenkosten zurückverlangen da kein Nachweiß über den Verbrauch gibt! Gehe aber davon aus das ein Vermieter dies nicht so einfach hinnehmen wird und wahrscheinlich Anwalt und auch Gericht nötig sein wird.
Gruß M. Martin

Hallo,
also das ist extrem dubios!!
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Wohnungsübergabe stattgefunden hat, in der Regel auch der Zeitpunkt, an dem das Mietverhältnis beendet wurde, ist vom Mieter nichts mehr zu zahlen, weder Verbrauch noch Grundkosten. Also das dürfte wohl ganz klar sein und keiner Erklärung bedürfen. Ich kann Ihren Vermieter also nicht verstehen! Klären Sie ihn auf oder lassen Sie ihn aufklärenn, natürlich auf seine Kosten.
Grüße, Zita

Guten Tag!
Nebenkosten sind nur bis zum vereinbarten Auszugstermin zu leisten. Ein Leerstand ist Vermietersache.
Legen sie schriftlich Widerspruch ein.

LG Jihet

Wenn das Mietverhältnis „ordentlich“ zum 30.10.09 beendet war, dann kann er die Nebenkosten natürlich nicht einfordern.
Gruß Weschdl