Liebe/-r Experte/-in,
seit April 2011 beziehe ich nach einen Umschulung Hartz IV.
Im Mai 2011 bekam ich von meinen Vermieter meine Nebenkostenabrehcnung in der ich ca. 170 € zurückerstattet bekommen habe.
Nun hat mein zuständiges Jobcenter die volle Rückerstattung der Nebenkosten auf mein Hartz IV, auf die Kosten der Unterkunft angerechnet und den Erstattungsbetrag von den Unterkunftskosten abgezogen.
Meine Frage ist, ist dieses rechtens, zumal die Nebenkosten aus einer Zeit resultierten, in der ich kein Hartz IV bezogen habe?
Kann diese Rückerstattung tatsächlich voll auf die Unterkunftskosten angerechnet werden?
Ich danke euch für eure Bemühungen im voraus.
Gruß
Michael