Hallo, seit 3 Jahren bewohne ich friedlich meine Wohnung. Ich musste für einen Zeitraum von 8 Wochen wegen eines Wasserschadens diese Wohnung während der Renovierungsarbeiten komplett verlassen. Die meisten Möbel habe ich mitgenommen und bin kurzfristig wieder bei meinen Eltern untergekommen.
Muss ich für diesen Zeitraum Miete bezahlen? Kaltmiete ja schonmal gar nicht, aber wie sieht es mit Nebenkosten aus?
Ist im übrigen eine Anpassung der Nebenkosten auf 2 Mieter zulässig, nur weil meine Freundin ab und zu (max 3 Tage die Woche) bei mir übernachtet?
In Bezug auf Ihre Nebenkosten ist jedoch auch hier klar, dass Sie dafür keine entrichten müssen. Der Vermieter stellt Ihnen während der zwei Monate kein bewohnbares Mietobjekt zur Verfügung auch offensichtlich kein gleichwertiges Ausweichobjekt. Somit sind Sie von der Zahlung der Nebenkosten entbunden.
Sie sollten jedoch über den gesamten Sachverhalt akribisch Buch führen und wenn möglich entsprechender Zeugen aufwarten können.
Weiterhin sollten Sie sich von Ihrem Vermieter die Kosten des Umzugs, Einlagerungsgebühren für Möbel, höhere Fahrtkosten zum Arbeitgeber und der gleichen erstatten lassen. Sie werden nicht umhinkommen hier einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihre Interessen für diesen Schadenfall wahrt.
Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Es gilt das Verursacherprinzip- wer den Wasserschaden zu verantworten hat, muß alle daraus entstehenden Kosten zahlen, wahrscheinlich ist dies ein Versicherungsfall. Grundsätzlich müssen aber Miete+NK weitergezahlt werden, wegen Unbenutzbarkeit der Wohnung wird die Kaltmiete dann bis auf 100% gemindert. Den Mietausfall zahlt dann letztendlich die Versicherung. Eine genaue Antwort kann ich nicht geben, da dies eine Abwägungssache ist (z.B. ist die Wohnung trotz Wasserschaden noch als Lagerraum zu gebrauchen usw.).
Zur Freundin: Es ist ein Grenzfall. 150 tage/Jahr überschreitet bereits die normale Beherbergung von Freunden (man sagt, etwa 6 Wochen/Jahr ist normal). Ich würde den Vorschlag machen, der Verwalter solle zu den personenabhängigen Nebenkosten 150 Personentage (bei 1 Jahr) hinzuzuzählen. (Etwa bei Müll usw.)Bei den Verbrauchskosten, z.B. Wasserverbrauch, regelt sich der Mehrverbrauch ohnehin über die Ablesung. Bei den nach Umlagen nach qm (z.B. Grundsteuer), soll man es so lasen.-
Mehr kann ich aus der Ferne nicht sagen.- Gruß Achim
Die Nebenkosten sind weiterhin zu bezahlen. Eine Anpassung der Vorauszahlung für die regelmäßige Aufnahme einer 2. Person ist zulässig. Über den tatsächlichen Verbrauch des laufenden Jahres ergibt sich verbrauchsbedingt mit der nächsten Nebenkostenabrechnung dann eine Erstattung oder ggfs. auch eine Nachzahlung, welche eine neue an den tatsächlichen Verbrauch orientierte Anspassung der Nebenkostenvorauszahlung für die Zukunft erlaubt.
Hallo Achim, vielen Dank für Antwort. Darf ich nochmal kurz nachhaken? Ich habe beim Auszug rund 90% der Möbel mitgenommen, den Rest habe ich in einem kleinen Raum abgestellt. Ansonsten war ich 8 Wochen bis auf gelegentliche Besichtigungen zum fortschritt der Arbeiten nicht in der Wohnung. Muss ich für diesen Fall die Nebenkosten wirklich zahlen?
meines Erachtens ist die Zeit der Unbewohnbarkeit wegen Renovierung als Leerstand zu werten und der geht zu Lasten des Vermieters. Ich kann das aber nicht mit Urteilen oder Rechtskommentaren belegen.
Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, daß die verbrauchsabhängigen Nebenkosten nach Personenzahl verteilt werden, dann ist es richtig, auch zeitweilige Besuche mit einzubeziehen. Problem dabei ist natürlich die genaue Erfassung der Besuchszeiten.
Wurde eine andere Abrechnungsart, z. B. nach Wohnfläche vereinbart, darf der Vermieter davon nicht willkürlich abweichen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin friedliches Wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo, seit 3 Jahren bewohne ich friedlich meine Wohnung.
Na wunderbar, dann laß uns versuchen, dass so zu belassen
Muss ich für diesen Zeitraum Miete bezahlen? Kaltmiete ja
schonmal gar nicht, aber wie sieht es mit Nebenkosten aus?
Richtig, 100% Mietminderung, wenn die Wohnung garnicht nutzbar ist. Ich nehme an, Du warst an dem Wasserschaden unschuldig?
Nebenkosten konnten in dieser Zeit auch nicht entstehen.
Ist im übrigen eine Anpassung der Nebenkosten auf 2 Mieter
zulässig, nur weil meine Freundin ab und zu (max 3 Tage die
Woche) bei mir übernachtet?
Ja klar, warum denn nicht? Da wird für zwei Personen Wasser verbraucht, Müll produziert etc…
Soviele Nebenkosten werden aber nicht nach Anzahl Personen abgerechnet. Und die Unsummen werden das auch nicht sein, oder?
Hallo,guten Tag
Es kommt darauf an ob von Ihnen der Wasserschaden verursacht wurde?. Wenn ja, dann muss Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, inklusive Miete.
Mit Ihrem Besuch 3x wöchentlich… einigen Sie sich am besten gütlich mit einer kleinen Pauschale über Wasser und Strom. Verplichten kann der Vermieter nicht.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo, seit 3 Jahren bewohne ich friedlich meine Wohnung. Ich
musste für einen Zeitraum von 8 Wochen wegen eines
Wasserschadens diese Wohnung während der Renovierungsarbeiten
komplett verlassen. Die meisten Möbel habe ich mitgenommen und
bin kurzfristig wieder bei meinen Eltern untergekomme
Muss ich für diesen Zeitraum Miete bezahlen? Kaltmiete ja
schonmal gar nicht, aber wie sieht es mit Nebenkosten aus
Ist im übrigen eine Anpassung der Nebenkosten auf 2 Mieter
zulässig, nur weil meine Freundin ab und zu (max 3 Tage die
Woche) bei mir übernachtet?
vielen Dank im Vorraus!
Wenn die Wohnung nicht genutzt wird dürften ja auch keine Nebenkosten entstehen. Wenn deine freundin mal bei dir ist und auch Wasser nutzt zahlst du ja sowieso den Mehrverbrauch der dadurch entsteht. wie es bei längerer Wohndauer aussieht kann ich dir aber leider nicht beantworten.
Hallo, wenn die Bauarbeiten verursacht durch den Wasserschaden zur Unbewohnbarkeit der Wohnung für 8 Wochen geführt haben, sind Kaltmiete und NK für diese Zeit um 100% zu kürzen, d.h. für den Vm sind diese Kosten dann von der Wasserversicherung zu leisten. Mir kommt diese Zeit allerdings sehr lange vor.- MfG Achim
NK: was steht im Vertrag??? Nach Quadratmeter (dann sind die Personen egal) oder nach Personenzahl?? Nur was im Vertrag steht, gilt!!
Bei Personenzahl wäre das ab dem 1. Tag möglich bzw. jeder Tag der Anwesenheit. Teilen Sie dann dem Vermieter die Tage mit oder die Summe der Tage im Jahr (per Boten oder Einschreiben/Rückschein; der Bote sollte den Brief selber in Umschlag stecken und auf einer Kopie die Uhrzeit und Datum der Übergabe bzw. Einwurf im Briefkasten: könnte ja ihre Freundin machen).
Wenn Sie nicht die Wohnung nutzen können, wird auch nichts verbraucht: der Vermieter kann für solchen Schaden eine Mietausfallversicherung abschliessen (soch ein habe ich, bei Feuer kann das schon mal 1 Jahr sein, bis alles wieder aufgebaut worden ist). Hat der Vermieter keine, ist das sein Pech.
Jede Person verbraucht Wasser/Abwasser, macht Gefahrenerhöhung bei Feuer…macht Flurlicht an… Nur die gemessenen Kosten, wie Heizung/Strom sind zwar auch personnenabhängig, aber der Verbrauch wird je gemessen und ist dann zu bezahlen.
Und alles was Sie machen: schreiben Sie das dem Vermieter mit Übergabe/Boteneinwurf.
Der Vermieter kann sich ja äussern. Vielleicht hat er so ein Versicherung und kasssiert doppelt!!??