Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Frage zur Nebenkostenabrechnung bei Wohnungsleerstand.
In einem Mietshaus leben seit 2005 3 Parteien:
Erdgeschoss: 120 qm, Ehepaar,
- Stock: 120 qm, Vermieterin, alleinstehend,
Dachgeschoss: 30 qm Mieter, alleinstehend.
Mitte 2010 verstirbt der Mieter im Dachgeschoss. Wohnung steht seitdem leer, Vermieterin will sie nicht mehr vermieten.
Für die NK-Abrechnung 2011 geht die Vermieterin bei den personenbezogenen Posten (Wasser/ Allgemeinstrom) nun von insgesamt 3 Personen aus, und nicht mehr wie zuvor von 4 Personen, d.h. die Kosten werden auf die verbliebenen Mieter und die Vermieterin umgelegt.
Ist das zulässig? Müsste die Vermieterin nicht für das Dachgeschoss die Nebenkosten für 1 Person selbst übernehmen (Kein Wasserzähler vorhanden).
Ist das Verhältnis Dachgesschosswohnung von 30 qm zu der Gesamtwohnfläche von 270 qm nicht zu geringfügig, als dass die Vermieterin den Personenschlüssel von bisher 4 auf 3 abändern könnte?
Vielen Dank für die Klärung.
Weltenbürger