Nebenkostenabrechnung bei Leerstand

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Frage zur Nebenkostenabrechnung bei Wohnungsleerstand.

In einem Mietshaus leben seit 2005 3 Parteien:
Erdgeschoss: 120 qm, Ehepaar,

  1. Stock: 120 qm, Vermieterin, alleinstehend,
    Dachgeschoss: 30 qm Mieter, alleinstehend.

Mitte 2010 verstirbt der Mieter im Dachgeschoss. Wohnung steht seitdem leer, Vermieterin will sie nicht mehr vermieten.

Für die NK-Abrechnung 2011 geht die Vermieterin bei den personenbezogenen Posten (Wasser/ Allgemeinstrom) nun von insgesamt 3 Personen aus, und nicht mehr wie zuvor von 4 Personen, d.h. die Kosten werden auf die verbliebenen Mieter und die Vermieterin umgelegt.

Ist das zulässig? Müsste die Vermieterin nicht für das Dachgeschoss die Nebenkosten für 1 Person selbst übernehmen (Kein Wasserzähler vorhanden).
Ist das Verhältnis Dachgesschosswohnung von 30 qm zu der Gesamtwohnfläche von 270 qm nicht zu geringfügig, als dass die Vermieterin den Personenschlüssel von bisher 4 auf 3 abändern könnte?

Vielen Dank für die Klärung.
Weltenbürger

Hallo Weltenbürger,

Wenn es sich bei der Dachgeschoßwohnung um eine über einen ordentlichen Mietvertrag laufende Wohnung gehandelt hat, die auch immer in die Nebenkostenabrechnung einbezogen war, also nach dem Tod des Mieters auch wieder vermietbar wäre, dann hat der Vermieter auch weiterhin die Pflicht, diese Nebenkosten mit einzubeziehen.
Wenn er diese Wohnung nicht weitervermieten will, dann hat er selber diese Kosten zu tragen und auch die Gesamt-Personenzahl bleibt in der Abrechnung bei 4, denn auch eine leerstehende Wohnung ist mit mindestens 1 Person anzusetzen.
Die Abrechnung muss also so wie bisher erfolgen, nur das der Vermieter die Kosten für die leerstehende Wohnung selber tragen muss.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Sehr geehrter Herr Brassel,
vielen Dank für die prompte Antwort. In der Tat war die Dachgeschosswohnung in den letzten Jahren regelmäßig in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Dies ist übrigens der 1. Tag, an dem ich bei wer-weiss-was registriert bin … es fängt gut an.
Danke!

Weltenbürger

Hallo Weltenbürger,

also im Normalfall ist es so dass die Vermieterin bei Leerstand der Wohnung die Kosten dafür selber zu tragen hat. Nur weil sie sie nicht mehr vermieten will können die Kosten nicht einfach auf die restlichen Mieter umgelegt werden.
Es ist ja ihre Entscheidung nicht mehr zu vermieten, aber die Wohnung ist ja efektiv vorhanden, so daß sie auch für das Finanzamt weiterhin dafür zahlen muss.

Bei den Verbrauchssachen wie Strom und Wasser muss aufgrund der Zählerstände abgerechnet werden, da fällt ja für die DG Wohnung nichts an, aber alles andere muß weiterhin auf die QM gerechnet werden. Es gibt nur weniges was auf Personenbezogenes berechnet wird!!
Fragen Sie da bitte mal bei dem Deutschen Mieterbund nach, die können nähere Auskunft geben.
Alles Gute, Hase1

Hallo Weltenbürger,

die Vermieterin kann, wenn die Wohnung nicht genutzt wird (!) den Personenschlüssel ändern. Wesentlich ist die tatsächliche Personenanzahl im Haus. Genauso kann sie den Schlüssel auch verändern, wenn z.B. ein Kind geboren wird, ein Freund zuzieht etc.

Gruß

Mary