Guten Tag, angenommen, man würde den Vermieter bitten, Kopien der Belege für die Nebenkostenabrechnung zu übersenden.Dieses würde dieser ablehen und anstatt dessen vorschlagen persönlich vorbeizukommen um die Belege zu zeigen
Wäre es dann erlaubt, die Belege zu kopieren ?
Könnte man dann einen Posten in der Abrechnung komplett reklamieren, wenn kein Beleg gezeigt werden könnte ?
Auf Wunsch muss der VM seinen Mietern Fotokopien der Unterlagen zuschicken, wenn dies edie Kosten erstatten ( LG Duisburg WM 2002, 339 ; höchstens pro Kopie 25 ct. ( LG Berlin GE 2000,409 )
Nach Auffassung eriniger Gerichte kann der VM verlangen, das die Belege bei ihm eingesehen werden, wenn dies dem Mieter zumutbar ist. (Das bedeutet, dass der VM am Ort und in unmittelbarer Nähe wohnen muss) Allerdings kann der Mieter auch verlangen, dass die Belege einem Mieterverein oder Anwalt überlassen werden.
-> Ergo jaein.
Ja, es fehlt ja dann jegliche nachweisbare Grundlage für eine Zahlung. Da muss man aber natürlich vorsichtig sein, bei schwammigen Positionen.
Auf Wunsch muss der VM seinen Mietern Fotokopien der
Unterlagen zuschicken, wenn dies edie Kosten erstatten ( LG
Duisburg WM 2002, 339 ; höchstens pro Kopie 25 ct. ( LG Berlin
GE 2000,409 )
genau, die Kosten dafür wären im voraus zu erstatten…
Nach Auffassung eriniger Gerichte kann der VM verlangen, das
die Belege bei ihm eingesehen werden, wenn dies dem Mieter
zumutbar ist. (Das bedeutet, dass der VM am Ort und in
unmittelbarer Nähe wohnen muss)
…oder auch an der Wohnungstüre des M.
Allerdings kann der Mieter
auch verlangen, dass die Belege einem Mieterverein oder Anwalt
überlassen werden.
Hmm, genau gerade dies eben nicht. Der VM, der seine Orginale weggibt, gibt seine einzigen gültigen Unterlagen aus der Hand, ein nogo.
danke für die Informationen - gesetzt den Fall es würde sich bei Durchsicht der Belege eine Fehlberechnung herausstellen und der Vermieter würde die Fotokopie verweigern, könnte man sich beim Einspruch dann auch ohne Beleg darauf berufen ?