Bisher galt die Rechtsprechung, dass die NK-Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres dem Mieter zugegangen sein muss.
Eine Verwaltungsangestellte des städtischen Kassen- und Steueramtes sprach nun davon, es gäbe eine neue Rechtsprechung, die dem Vermieter eine Fristverlängerung um weitere 6 Monate einräumt. Weiß jemand etwas hierüber?
Bisher galt die Rechtsprechung, dass die NK-Abrechnung bis zum
31.12. des Folgejahres dem Mieter zugegangen sein muss.
das ist falsch
Eine Verwaltungsangestellte des städtischen Kassen- und
Steueramtes sprach nun davon, es gäbe eine neue
Rechtsprechung, die dem Vermieter eine Fristverlängerung um
weitere 6 Monate einräumt.
das ist mal eine so falsche Annahme, wie man sie selten trifft. Im Zeitalter von Google sehr überraschend und erschreckend, wenn Verwaltungsangestellte, die Gesetze ja verstehen sollten, auch diesem Irrtum aufsitzen.