Nebenkostenabrechnung - bis wann spätestens?

Hallo,
unsere Hausverwaltung hat uns geschrieben, dass die Abrechnung der Nebenkosten für unsere Eigentumswohnung für 2010 aufgrund eines Urteils des BGH von Dez. 2009 (!) erst frühestens Mitte 2011 erfolgen kann, da das beauftragte Softwareunternehmen die Vorschläge einer Arbeitsgemeinschaft von münchner Richtern erst einarbeiten müsste.
Meine Frage: bis wann müssen wir diese Verzögerung hinnehmen?
Immerhin geht es hier auch um die Einkommensteuererklärung und somit auch um bares Geld.
Vielen Dank im Voraus!

Hans B.

Hallo Hans,

wenn der Abrechnungszeitraum 2010 vom 1.1.-31.12.2010 geht, davon gehe ich einmal aus, hat die Hausverwaltung ohnehin Zeit bis zum 31.12.2011 mit der Nebenkostenabrechnung. So ist es jedenfalls bei Mietwohnungen. Solltet ihr die Wohnung vermietet haben, reicht die Zeit für die NKA für den Mieter also dann auch noch aus.

Gruß
Mary

Hallo Hans1411,

ganz klare Antwort:
Die Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 12 Monate nach Ende des vorausgegangenen Abrechnungszeitraumes bei Ihnen eingegangen sein.
Da in der Regel nach dem Kalenderjahr abgerechnet wird, hat die Hausverwaltung einen Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2011, also genau 12 Monate.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

hallo,
der Abrechnungszeitraum geht immer über 12 Monate.
Wenn der Abrechnungszeitraum sich auf das Kalenderjahr bezieht (01.01.-31.12.2010 ) hat der Vermieter bis zum 31.12.2011 Zeit Ihnen die Abrechnung zukommen zu lassen.

Eine Änderung des Abrechnungszeitraumes ist ohne vorherige Ankündigung durch den Vermieter nicht statthaft.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo Hans1411,

da die NK das Jahr 2010 betreffen, hat der Vermieter sogar die Möglichkeit/das Recht, erst Ende 2011, also per 31.12.2011 dir die NK-Abrechnung zuzustellen. Somit ist Mitte 2011 sogar noch recht ordentlich. Das Gesetz drückt es so aus: „1 Jahresfrist bei Mietnebenkosten - Nachforderung durch Vermieter (§ 556 Abs. 3 BGB)“.

Nach insgesamt 3 Jahren, ab Ende des NK-Abrechnungsjahres, laufen alle Fristen aus!!

Beste Grüße
Kocki

Vielen Dank,

das deckt sich leider mit allen anderen Aussagen!
Trotzdem: vielen Dank!

Hans

Vielen Dank,

das deckt sich leider mit allen anderen Aussagen!
Trotzdem: vielen Dank!

Hans.

Vielen Dank,

das deckt sich leider mit allen anderen Aussagen!
Trotzdem: vielen Dank!

Hans…

Vielen Dank,

das deckt sich leider mit allen anderen Aussagen!
Trotzdem: vielen Dank!

Hans…

Hallo,
gem. § 28 Wohnungseigentumsgesetz ist die Abrechnung nach Ablauf des Jahres zu stellen. Das ist hinsichtlich einer Frist sehr ungenau, aber der entsprechende § 556 BGB für das Mietrecht besagt, das die Abrechnung spätestens bis zum Ende des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen muss. Spätere Abrechnungen sind möglich, sofern die Umstände, die dazu führten, nicht selbst verursacht worden sind.
So ist die Verzögerun bis Mitte des Jahres sicherlich auch hinzunehmen, da sie auch begründet worden ist. Auch wenn es hinsichtlich der Einkommenssteuer nun eine Rückzahlung zu erwarten ist, so ist doch die verspätete Zusendung der Abrechnung eine zulässige Begründung für die spätere oder verspätete Abgabe der Steuererklärung.
Wobei zu bemerken ist, das erst nach Einberufung der Eigentümerversammlung und Abhandlung des TOPS Jahresabrechnung und positiver Beschlussfassung / Fristablauf die Abrechnung erst rechtsgültig ist.
Aber um künftigen Überraschungen diesbezüglich vorzubeugen und entgegenzuwirken, kann durchaus für die folgenden Abrechnungen, sofern kein Datum hierfür im Verwaltervertrag festgelegt worden ist, für die nächste Eigentümerversammlung als Top der Punkt „Festsetzung einer Frist zur Abgabe der Jahresabrechnung“ bei der Verwaltung zur Dikussion und Beschlussfassung eingereicht werden.

Freundliche Grüße,