Hallo,
wenn der Beginn des Abrechnungszeitraum im Mietvertrag nicht genannt ist, gilt dann der Beginn des Mietverhältnisses? D.h. angenommen das Mietverhältnis beginnt zum 1.8.05, nach 12 Monaten sollte die NK Rechnung erstellt und dann nach weiteren max. 12 Monaten (also 1.8.07)bei Mieter vorliegen, richtig? Kann der Vermieter einen eigenen Abrechnungszeitraum bestimmen?
Vielen Dank.
Matthias