Nebenkostenabrechnung - Bis wann?

Hallo,

wenn der Beginn des Abrechnungszeitraum im Mietvertrag nicht genannt ist, gilt dann der Beginn des Mietverhältnisses? D.h. angenommen das Mietverhältnis beginnt zum 1.8.05, nach 12 Monaten sollte die NK Rechnung erstellt und dann nach weiteren max. 12 Monaten (also 1.8.07)bei Mieter vorliegen, richtig? Kann der Vermieter einen eigenen Abrechnungszeitraum bestimmen?

Vielen Dank.

Matthias

Auch hallo.

Eigentlich kann alles ganz einfach sein: 12 Monate Verjährungszeit ab dem Jahr, in dem der Asnspruch entstanden ist.
Im Idealfall rechnet man immer vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12.
Wenn der Anspruch mitten im Jahr (x) entsteht, verjährt derselbe also am 31.12.(x+1)

mfg M.L.