Fallbeispiel:
Vermieter schickt im Juni 2018 dem Mieter die Nebenkostenabrechnung für 2017.Die Rechnung ist viermal höher als die Letzte.Mieter fragt den Vermieter im Juni telefonisch an,dieser sagt die Abrechnung sei tatsächlich falsch,er wird dem Vermieter eine Neue zusenden.Mieter wartet bis heute auf Diese.
Muss der Mieter den Vermieter EXTRA schriftlich nochmalig auffordern, eine neue Abrechnung zu senden,oder muss es der Vermieter selbständig tun?
Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung beim Mieter eintreffen,der Zeitpunkt ist im Mietvertrag nicht explizit festgelegt.
Hi.
Also nachdem der Vermieter aussagt, in der Nebenkostenabrechnung sei ein (e) Unstimmigkeit/„Inkorrektabrechnungsposten“ oder man kann es bezeichnen wie man will, bedeutet das ganz logisch (und ist, wenn [!] er damit sagte, daß er KORRIGIEREND den Betrag niedriger ansetzen will), daß er nun vorhat, die Richtige zu schicken. AUSSER vielleicht, er meinte bei dieser Unterhaltung per Telefon damit, daß er zu wenig betechnete und kulanterweise nichts weiteres unternimmt, was darauf hinausläuft, daß er jetzt die Zahlung erwartet. Es müßte also dem Mieter dazu geraten werden, den Vermieter nochmal schriftlich um eine Erklärung zu bitten:). D. h. warum KOMMT denn die neue Abrechnung jetzt nicht? Das Telefonat klärte nicht alle Punkte. Vielleicht hält der Vermieter es für nicht sehr eilig. Außerdem erklären ja Zustellungslogistiker wie beispielsweise die Deutsche Post, daß es schon passieren kann, daß ein Brief verlorengeht.
Das Telefonat war im Juni,und da wurde definitiv gesagt,dass eine neue Abrechnung kommt.Ansonsten würden ja schon Mahnungen gekommen sein.Und wer weiss was für Verklagungen.
Deswegen die Anfrage,ob der Mieter extra ihn nochmal erinnern muss.
Die Nebenkostenabrechnung kann beliebig eintreffen, der Mieter sollte sie aber frühestens im 13. Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes anmahnen, denn:
Eine Mehrkostenforderung (also über die bislang gezahlten Vorauszahlungen hinaus) ist jedoch verfristet, wenn diese Abrechnung später als 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter eintrifft, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB). Dem Vermieter droht also, seine Mehrkostenforderung verlustig zu gehen! Der Mieter muss den Vermieter auf diese Verfristung hinweisen.
Natürlich hat der Mieter ein Interesse, ab dem 13. Monat seine Vorschüsse abgerechnet zu bekommen. Er kann sogar die Abrechnung anmahnen und darin androhen, die Leistung weiterer Vorauszahlungen (vorübergehend) einzubehalten.
PS: Ist kein Abrechnungszeitraum festgelegt, so gilt die kalenderjährliche Abrechnung.
Naja wie gesagt,es gibt i Mietvertrag keine festgelegt Frist, bis wann die Nebenkostenabrechnung dazusein hat.Und seit dem 20.6. ,dem besagten Telefonat,weiss der Vermieter, dass er eine neue Abrechnung senden will/muss.
Wie gesagt,die zu hohe und falsche Nebenkostenabrechnung liegt mir im Original schriftlich vor,und wenn die Rechnung seiner Meinung richtig wäre,hätte ich bereits zig schriftliche Mahnungen und wer weiss was bekommen.