Nebenkostenabrechnung der vergangenen zwei Jahre

Angenommen ein Mieter bekommt die Nebenkostenabrechnung von den letzten zwei Jahren. Weiter angenommen, dieser Mieter hat die Nebenkostennachzahlung bereits bezahlt, erfährt im nachhinein aber, dass er nur das letzte Jahr hätte bezahlen müssen. Kann dieser Mieter die Nachzahlung vom vorletzten Jahr von seinem Vermieter zurückforder, und wenn ja, wie muss er vorgehen?

Hallo,

mit der Zahlung ist die Anerkennung vorgenommen worden. Ein Rückerstattungsanspruch besteht daher nicht.

Grüsse Günter

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