Nebenkostenabrechnung - ein Jahr später Korrektur

Guten Abend,

man hat pünktlich im Jahr 2012 die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten.
Damals bekam der Mieter ein Guthaben ausgezahlt.

Im Jahr 2013 kam pünktlich die Abrechnung von 2012. Allerdings wurde durch den Vermieter ein Fehler bei der Heizkostenabrechnung von 2011 festgestellt und in der Nebenkostenabrechnung 2012 korrigiert. Mit anderen Worten, es sollten die fehlenden Heizkosten aus dem Jahr 2011 in der Abrechnung Jahr 2012 gezahlt werden.
Ist dies zulässig?
Heißt es nicht, wenn die nächste Abrechnung (2012) kommt, kann man Fehler aus der vorherigen Abrechnung (2011) nicht mehr korrigieren??

Danke für alle Antworten.

Mfg.

Hallo!

Es käme genau auf "ein Jahr später " an !

Die Abrechnung muss spätestens 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode eingetroffen sein. Innerhalb dieser Frist darf man auch bereits erstellte Abrechnungen wegen Fehlern korrigieren und ggf. Nachzahlungen verlangen .
Danach wäre Schluss. 1 Tag später und es ist vorbei mit Änderungen.

In der Regel ist Ende Abrechnungsperiode der Jahresschluss 31.12. Abrechnung aus 2011 müsste also bis 31.12. 2012 eintreffen bzw nachträglich korrigiert werden.

Der Mieter allerdings kann bis zu 3 Jahre rückwirkend Fehlberechnungen, die zu Guthaben führen rügen und auf Erstattung bestehen !

mfG
duck313

Hallo und guten Morgen,

verstehe ich das also richtig, daß die Korrektur der NK 2011 mit Erhalt der NK 2012 nicht rechtens ist. Das heißt, der Fehler der in der Abrechnung 2011 gemacht wurde, darf nicht in der NK 2012 korrigiert werden. Die Abrechnung 2012 kam im Sept2013.

Danke für Antworten!

Mfg.

ja

DANKE! Schönen Tag!