Guten Abend,
man hat pünktlich im Jahr 2012 die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten.
Damals bekam der Mieter ein Guthaben ausgezahlt.
Im Jahr 2013 kam pünktlich die Abrechnung von 2012. Allerdings wurde durch den Vermieter ein Fehler bei der Heizkostenabrechnung von 2011 festgestellt und in der Nebenkostenabrechnung 2012 korrigiert. Mit anderen Worten, es sollten die fehlenden Heizkosten aus dem Jahr 2011 in der Abrechnung Jahr 2012 gezahlt werden.
Ist dies zulässig?
Heißt es nicht, wenn die nächste Abrechnung (2012) kommt, kann man Fehler aus der vorherigen Abrechnung (2011) nicht mehr korrigieren??
Danke für alle Antworten.
Mfg.