Nebenkostenabrechnung ein Witz?

Guten Tag,

ich habe von meinem Ex-Vermieter eine Nebenkostenabrechnung „in letzter Minute“ erhalten. Ich habe sie am 02.01.2009 im Briefkasten vorgefunden (kein Poststempel und nicht mal vollständig Adressiert nur „Herrn …“), habe allerdings das letzte mal am 30.12.2008 Nachmittag mein Briefkasten geleert. So weit, braucht er schon mal Zeugen, dass er das überhaupt rechtzeitig eingeworfen hat.

Jetzt zum Schreiben: Es ist nirgendwo seine (oder irgendeine) Unterschrift zu finden. Das ist ein ‚privater‘ Vermieter, also wäre es nicht zu aufwändig zu unterschreiben…zumal die Adresse in der Kopfzeile mit einem Kugelschreiber korrigiert ist. OK, ob maschinelle Unterschrift ausreicht ist Auslegungssache.

Jetzt kommt’s…es sind Gesamtkosten und meine anteiligen Kosten aufgelistet, aber es fehlt jeglicher Schlüssel (nicht mal ein Hinweis wie es aufgeschlüsselt wurde). Zuallerletzt ist die Berechnung meiner bereits bezahlten Nebenkosten falsch (er hat die kosten offensichtlich geschätzt und nicht dem Mietvertrag entnommen).

Dieses Schreiben halte ich für ein Witz! Wie seht ihr das? Wie verhalte ich mich korrekt?

Für mich ist das KO-Kriterium der fehlende Schlüssel, somit ist bei mir innerhalb der Frist keine formell korrekte Nebenkostenabrechnung eingegangen.

Hallo,

steht denn laut dieser Abrechnung eine Nachzahlung an?
Wie dem auch sei, du hast Recht in der Behauptung, dass die Abrechnung nachvollziehbar sein muss, andernfalls kann sie als ungültig angesehen werden.
Meiner Meinung nach besteht entweder die Möglichkeit, dass du diese Abrechnung (vorerst) ignorierst oder von dir aus auf den Ex-Vermieter zugehst und um eine korrekte Abrechnung bittest.

Gruß
Anna

Hallo,

Hallo und danke schon mal für die erste Meinung.

steht denn laut dieser Abrechnung eine Nachzahlung an?

Ja, ca 100€ für ein halbes Jahr, dabei habe ich aber schon ca 30€ mehr vorausbezahlt als der Vermieter angibt.

Meiner Meinung nach besteht entweder die Möglichkeit, dass du diese Abrechnung (vorerst) ignorierst oder von dir aus auf den Ex-Vermieter zugehst und um eine korrekte Abrechnung bittest.

Meines Wissens (habe ich so irgendwo im Internet aufgeschnappt) ist es für eine Korrektur seitens Vermieter zu spät. Eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung muss in der Frist eingegangen sein - auch Korrigiert. Ist eine formell korrekte Abrechnung fristgerecht eingegangen, darf der VM die Zahlen auch nach der Frist korrigieren. Hier trifft sogar beides zu.
Was sagen die anderen Experten?

mein rat:
wenn der betrag unter 50 euro liegt zahlen,
ansonsten zu einem mieterverein gehen - jahresbeitrag 40 euro - dort mit dem schrieb zu dem anwalt gehen, der im mieterverein für die 40 euro so oft berät wie man ihn benötigt.