Guten Tag,
ich habe folgende Frage zur Verjährung / Rechtmäßigkeit von Mietnebenkosten-Abrechnungen, die nach Einspruch seitens der Mieter von Vermieterseite nicht korrigiert wurden:
Wir haben seit Jahren in unserer Mietergemeinschaft das Problem, dass fehlerhafte Abrechnungen ausgestellt werden, was wir teilweise auch in einem gemeinsamen Schreiben an die Hausverwaltung moniert haben, da ja gerade die Betriebskosten auf alle umgelegt werden.
Da die Abrechnungszeiträume sich von ursprünglich Mitte des Vorjahres bis Mitte des laufenden Jahres bezogen, dann aber auf Abrechnung von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres umgestellt wurden - zunächst Betriebskosten, im Jahr darauf auch die Heizkosten - wurden letztendlich einige Posten rechnernisch doppelt in jeweils voller Höhe innerhalb eines Kalenderjahres angerechnet obwohl bereits durch vorausgegangenen Abrechnungszeitraum abgegolten waren: z. Bsp. wurde der Schornsteinfeger von 07/2005 - 06/2006 gezahlt, aber in voller Höhe nochmals von 07/2006 - 12/2006 angefordert, und erneut (korrekt) von 01/2007 - 12/2007.
Der Vermieter hat zugestimmt (Telefonate) dass hier einiges schiefgelaufen ist, uns aber nie eine korrigierte Abrechnung zugeschickt, weshalb viele Mieter daraufhin weder die austehenden „ungeklärten“ Beträge noch die für das folgende Jahr daraus errechneten neuen Abschlagszahlungen eingezahlt haben (letzeres hätte ja eine Akzeptanz der falschen Abrechnung bedeutet).
Wir haben später die Abrechnung für den jeweils aktuellen/folgenden Zeitraum erhalten, ohne Berücksichtigung ausstehender alter Beträge, aber nun, nach teils mehr als 2 Jahren, einen „Kontoauszug“ als Mahnung (mit Mahngebühren!) mit eben jenen angesammelten ungeklärten Beträgen (inkl. der daraus resultierenden nicht ausgeführten Vorauszahlungen für folgende Abrechnungen), was sich nun teils auf mehrere hundert Euro beläuft.
Wie lange darf ein Vermieter diese Ansprüche nachträglich noch stellen, wenn er a) Einsprüche niemals schriftlich anerkannt hat, oder aber b) mündlich durchaus Fehler eingeräumt hat, daraufhin aber nie schriftlich die korrigierten Beträge angefordert hat?
Danke für Information - dies ist ein jahrelanger Kampf mit einer unfähigen Hausverwaltung, deren unkorrekte Abrechnungsstruktur sich über die Jahre zu einer derart undurchsichtigen Angelegenheit entwickelt hat, dass bald keiner mehr genau nachvollziehen kann, was tatsächlich noch bezahlt werden muss, und/oder warum …
Eine von mir angeforderte Erläuterung zu den im Kontoauszug gelisteten Beträge, die durch zwischenzeitliche Miet- und Nebenkostenerhöhung im Oktober 2008 noch schwieriger nachzuvollziehen sind, wurde seit Juli diesen Jahres zudem nie beantwortet …
Friedliche Adventszeit, und viel Glück mit dem Vermieter! LG Komani