Nebenkostenabrechnung erneut fehlerhaft

Hallo,

mal angenommen, ein Mieter hatte dem Vermieter die Möglichkeit gegeben, eine erwiesenermaßen falsche Nebenkostenabrechnung zu korrigieren, die Nachberechnung weist aber erneut Fehler auf.
Wie oft muß man einem Vermieter die Möglichkeit zur Korrektur geben?

mfG

Bonsai

Wie oft muß man einem Vermieter die Möglichkeit zur Korrektur geben?

Eine bestimmte Anzahl von Versuchen gibt es nicht.

Folgen und Lösungsmöglichkeiten hängen davon ab,

  • ob es sich um formelle oder um inhaltliche Fehler handelt, und
  • ob sich bei korrekter Abrechnung eine Nachforderung oder eine Erstattung ergäbe.

Inhaltliche Fehler dürfte der Mieter nach BGH-Meinung sogar selbst berichtigen. Da substantiierte Einwendungen die Einsichtnahme in alle der Abrechnung zugrundeliegenden Unterlagen voraussetzen, sollte das dem Mieter auch möglich sein.

Hat der Vermieter dagegen bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums es noch nicht geschafft eine formell korrekte Abrechnung zu erstellen, dann wäre der Vermieter sowieso mit etwaigen Nachforderungen ausgeschlossen.