Liebe Experten und Expertinnen
Ich habe ein Riesenproblem mit der Nebenkostenabrechnung. Und zwar hat mir mein Vermieter im August 2011 ein Guthaben von 86 Euro ausgezahlt. Später gab’s dann nochmal 9 Euro für die Wartung Feuerlöscher und 22 Euro für Dachrinnenreinigung. Beide Leistungen standen auf der Abrechnung, wurden aber nicht erbracht. Nun hat der Vermieter eine andere Firma beauftragt, die Abrechnung zu übernehmen. Wobei die Frage auch ist, ob das so einfach geht. Eine bestehende Abrechnung von einer anderen Firma nochmal überarbeiten lassen???
Diese neue Firma hat nun ein Guthaben von 74 Euro errechnet. Basierend auf den Daten der alten Ablesefirma. Nun soll ich 43 Euro wieder zurückzahlen. Der Vermieter rechnet die 86 Euro, die 9 Euro und die 22 Euro zusammen und zieht das neue Guthaben von 74 Euro ab. Darf er das überhaupt???
Für Hilfe bin ich sehr dankbar. Im vorigen Jahr haben wir alle 3!!! Abrechnungen erhalten. Immer war irgendwas geändert.
Vielen Dank an alle im vorraus.
purzelchen
Hallo Purzelchen,
dazu müsste ich jetzt erst mal wissen, wie der Abrechnungszeitraum ist.
Es ist nicht so einfach, eine einmal verabschiedete Abrechnung „umzuschmeißen“. Aber wie im Umkehrfalle, nämlich dann, wenn der Mieter einen Fehler findet und diesen korrigieren lassen kann, so hat natürlich auch der Vermieter diese Möglichkeit. Dafür gibt es allerdings eine Frist von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraumsende.
Die Abrechnungsfirma kann der Vermieter wechseln, sooft er möchte. Allerdings darf er nicht ein zweites Mal Abrechnungskosten umlegen.
Ob in Eurem Fall das so okay ist, kann aus der Ferne nicht schlussendlich beurteilt werden. Am besten, Du wendest Dich an eine Verbraucherorganisation.
Alles Gute im Neuen Jahr
Weschdl
Hallo,
also zunächst: ja, er darf das. Wenn eine Abrechnung ganz offensichtlich falsch war, muss - auch im Interesse der Mieter - eine neue, korrekte Abrechnung erstellt werden.
Diese neue Abrechnung kann natürlich nur auf der Ablesung der Verbrauchsdaten der alten Abrechnungsfirma basieren, andere Daten gibt es ja nicht.
Aber: alle anderen in der Abrechnung enthaltenen Kosten, z.B. die von Ihnen erwähnte Dachrinnenreinigung usw. können und sollten unter diesen Umständen von Ihnen bzw. allen Mietern kontrolliert werden. Der Vermieter ist zur Vorlage aller Belege verpflichtet. Das ist Ihr gutes Recht, das Si eunter diesen Umständen auch wahrnehmen sollten.
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Grüße, Zita
Hallo Weschdl
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Abrechnungszeitraum geht immer von April bis April. Dann wär er ja noch in der Frist.
Aber der Tipp mit der Verbraucherorganisation ist super. Werd ich mich mal drum kümmern.
Wünsche noch ein frohes neues Jahr.
Purzelchen
Da nich’ für. Gerne gescheh’n.
Alles Gute.
Weschdl
Hallo purzelchen,
nach meiner Einschätzung kann der Vermieter eine Abrechnung innerhalb der Jahresfrist für Abrechnungen korrigieren.
Sie sollten aber Einblick in die Abrechnungsunterlagen verlangen und die Abrechnung genau prüfen. Der Vermieter muß Einsicht gewähren!
Leider kann ich nicht präziser antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, ich werde mich mal an einen Verbraucherschutz wenden.
Ein frohes neues Jahr wünsche ich noch 
Mit freundlichen Grüssen
Purzelchen
Hallo Zita.
Vielen Dank für die Antwort. Belege hat noch keiner hier im Haus je gesehen. Werde ich mir aber verlangen und dann weiter vorgehen.
Grüsslis
purzelchen
Guten Tag!
Grundsätzlich ist es so, dass eine einmal gefertigte Nebenkostenabrechnung Bestand hat, außer dass es nachweislich Fehler Dritter unterliegt.
Eine Änderung des Hausverwalters berechtigt mit Sicherheit nicht zur Änderung der NK-Abrechnung. Und wenn die Arbeiten nicht ausgeführt wurden, dürfen sie auch nicht angerechnet werden.
Wer die Abrechnungen erstellt ist Vermietersache. Für die Stimmigkeit der Daten ist jedoch er der Ansprechpartner.
L.G.