Heute am 31.10.2009 kam eine Nebenkostenabrechnugn für den Zeitraum 01.02.2008 bis 31.08.2008.
Aus der Abrechnugn ergibt sich ein Verlieb von 20 EURO jedoch ist der Mieter sich absolut sicher das er mehr bekommen müsste da er nicht viel geheizt hat bzw. wasser benutzt hat und ausserdem in diesem Zeitraum die Heizungen eh nicht heizten da es nicht mehr so kalt war.
Erstmals zur Frage ob die Abrechnugn gültig ist und nicht verjährt ist???
Zweitens die Frage ob bei der Heizkostenabrechnung nicht jemand ins Haus kommen muss und die Zähler ablesen muss, der Mieter das kontrolliert und unterschreibt. Die Firma kam nicht ins Haus und leste die Zähler mit Funk ab so das niemand kommen muss. Der mieter will aber sehen was abgelesen wurde und das für sich bestätigen und kontrollieren. Kann man das Einspruch einlegen?
Hat der Mieter das Recht die Kosten für Allgemein Strom, Reperaturen etc. zu sehen? Kann ja sein das der Vermieter mehr berechnet hat als tatsächlich.
Heute am 31.10.2009 kam eine Nebenkostenabrechnugn für den
Zeitraum 01.02.2008 bis 31.08.2008.
Hallo Hanso,
das ist zumindest schonmal ein ungewöhnlicher Abrechnungszeitraum.
Aus der Abrechnugn ergibt sich ein Verlieb von 20 EURO jedoch
ist der Mieter sich absolut sicher das er mehr bekommen müsste
da er nicht viel geheizt hat bzw. wasser benutzt hat und
ausserdem in diesem Zeitraum die Heizungen eh nicht heizten da
es nicht mehr so kalt war.
Das ist eine subjektive Einschätzung, die sich aus den Abrechnungen belegen oder widerlegen lassen müsste.
Erstmals zur Frage ob die Abrechnugn gültig ist und nicht
verjährt ist???
Verjährt sicher nicht, aber falls der Abrechnungszeitraum wirklich mit dem 31.08. endete, können keine Nachforderungen gestellt werden, so denn der Vermieter dafür verantwortlich ist. Stellt sich also die Frage: Wie genau ist der Abrechnungszeitraum? Und: Hatte der Vermieter die verspätete Abrechnung zu verschulden oder bekam er selbst die Abrechnung erst so spät?
Zweitens die Frage ob bei der Heizkostenabrechnung nicht
jemand ins Haus kommen muss und die Zähler ablesen muss, der
Mieter das kontrolliert und unterschreibt. Die Firma kam nicht
ins Haus und leste die Zähler mit Funk ab so das niemand
kommen muss. Der mieter will aber sehen was abgelesen wurde
und das für sich bestätigen und kontrollieren. Kann man das
Einspruch einlegen?
Nein, das ist durchaus üblich. Der Mieter kann die Unterlagen einsehen.
Hat der Mieter das Recht die Kosten für Allgemein Strom,
Reperaturen etc. zu sehen? Kann ja sein das der Vermieter mehr
berechnet hat als tatsächlich.
Ja, wie gesagt: Der Mieter kann die Unterlagen einsehen. Entweder beim Vermieter oder - eventuell gegen Zahlung der Unkosten - Kopien zuschicken lassen.
Also:
Verjährt ist da nichts.
Die Einsicht in die Unterlagen hat der Mieter selbstverständlich als Recht.
Die Nebenkostenabrechnung muss nachvollziehbar sein, wenn also ggf. keine Aufschlüsselung der Zählerstände oder der detaillierten Heizungs und Warmwasserkosten erfolgt, ist die Nebenkostenabrechnung ungültig. Dann reicht ein SCheiben an den Vermieter, dass die Nebenkostenabrechnugn nicht anerkannt wird, weil sie fehlerhaft ist und nciht bezahlt wird.
Gruß Tom