Guten Tag, folgender Sachverhalt:
Jemand bekommt von seinem alten Vermieter fast 3 Monate nach dem auszug die Nebenkostenendabrechnung für die alte Wohnung in der dem Vermieter ein Rechenfehler von 30€ passiert ist. Diesen Betrag hat er auch auf einen Scheck geschrieben und ihn zu seinem ehemalgen Mieter geschickt. Nun nach 1 1/2 Monaten meldet sich der Vermieter per Brief das es ihm aufgefallen ist das ihm ein Rechenfehler unterlaufen ist sowohl auf der Abrechnung als auch auf dem Scheck und er diese 30€ gerne wieder hätte. Muss der Mieter nun diese 30€ zuviel zurückzahlen oder ist es ein eigenverschulden des Vermieters weil er einfach die falsche Summe auf dem Scheck eingetragen hat?
Hallo martau892,
der Vermieter muss eine berichtigte Betriebskostenabrechnung dem Mieter zuschicken.
Dort muss hervor gehen, was zur ersten Betriebskostenabrechnung falsch gewesen ist.
Wenn dies nicht vorliegt ist in jedem Fall einer Rückzahlung nicht Folge zu leisten, sondern dem Vermieter ist schriftlich die Begründung dafür zu kommen zu lassen.
Ob überhaupt die 30,-- Euro zurück zu zahlen sind kann vermutlich richterlich über meherer Instanzen gehen!?
Am besten ist eine gütliche Einigung.
Viele Grüße
Kocki
Hallo wenn die Abrechnung den Mietern zugestellt wurde und das Guthaben bzw. die Nachforderung jeweils dem anderen ausgeglichen
wurde, ist die Abrechnung für das Jahr abgeschlossen. Der Fehler geht dann zu Lasten derer, der ihn verursacht hat.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
Hallo Martau,
wenn es tatsächlich ein Irrtum des Vermieters war, sollte er die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar korrigieren. Wenn das innerhalb der gesetzlichen Frist ist, muss der Betrag rückerstattet werden.
Siehe hierzu:
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1292-urteil-nach…
Gruß
Mary