Nebenkostenabrechnung falsch?

Hallo,

angenommen man bezog als Mieter eine Wohnung ab dem 1.8.09.

In der Nebenkostenabrechnung 1.1.-31.12.09 seien nun Kosten auf diesen Mieter umgelegt, die anfielen, als das Mietverhältnis noch gar nicht bestand (Grünpflege, Wartungen, Kamnfeger, Feuerlöscherüberprüfung).
Außerdem wurden die Heizkosten pauschal mit 5/12 des Jahresbetrages berechnet, obwohl die Heizung von August bis November gar nicht in Betrieb genomen wurde.
Es wird angeommen, dass die Heizkosten für diesen Zeitraum niemals so hoch sein können.

Wäre eine Abrechnung so richtig oder muss der Vermieter Kosten vor Beginn des Mietverhältnisses mit dem Vormieter abrechnen?

Wenn es falsch wäre, gäbe es eine rechtliche Grundlage dazu?

Sind Einspruchsfristen gegen eine Abrechnung einzuhalten?

Gruß
Lawrence

na vielen Dank mal wieder für die Sternchen…

Mittlerweile hat der Mieter festgestellt, dass die Heizkosten wohl richtigerweise nach Gradttagzahlen ermittelt wurden.

Bleibt aber die Frage nach den Grünarbeiten usw. von denen der Mieter ja gar nichts hatte und die ihn auch gar nicht angehen dürften.

Gruß
Lawrence

In der NK-Abrechnung sind sämtliche umlagefähigen Kosten die im Abrechnungszeitraum entstehen, auf die Kostenpflichtigen anteilmäßig (Anzahl der Tage) zu verteilen.
Interessant wird das ganze, wenn Abrechnungen (Versorger) erst nach dem Abrechnungszeitraum eingehen. Hier kann der VM nach dem Abfluss- oder dem Entstehungsprinzip abrechnen. Abflussprinzip= Wasserrechnung 2008 kommt im März 2009 und fließt dann in die NK-Abrechnung 09 mit ein. Beim Entstehungsprinzip wird diese Rechnung dann im Jahr 2008 wertgestellt.
Dieser Arbeitsglaube, dass eine NK-Abrechnung irgendetwas mit gerechter Verteilung zu tun habe, lässt sich nicht ausrotten, ist aber trotzdem grundlegend falsch. Die Kostenpflichtigen sind eine Solidargemeinschaft, wie bei einer Versicherung (da ist es auch nicht gerecht)

vnA

2 „Gefällt mir“