Hallo, lieber User!
Es gibt ständigen Stress mit dem ehemaligen Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung und es ist langsam zum verzweifeln. Inzwischen besteht kein Mietverhältnis mehr, aber der Ärger reißt nicht ab.
Einzug war im April 2009 in eine 2-ZW. Es handelte sich um einen Neubau-Erstbezug in Hessen.
Bei Besichtigung der Wohnung war das Haus noch im Bau war und z. B. die Wasseruhren und die Zähler an den Heizkörper in der Wohnung fehlten. Der Vermieter sagte den Einbau noch bis zum Einzug zu. Dies geschah leider nie und es enstand darüber immer wieder Streit mit dem Vermieter. Inwischen erfolgte der Auszug.
Der Vermieter weigerte sich trotz entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag immer wieder eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Erst nachdem sich der Vermieter in Verzug befand und Klage eingereicht werden konnte, erstellte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die ersten 12 Monate des Mietverhältnisses, und zwar umgehend, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde. Er wußte genau, dass er eine Abrechnung erstellen muss und so entging er einem Gerichtstermin.
Die Abrechnung ist in folgenden Punkten fehlerhaft:
Wenn ich mich richtig im Internet schlau gemacht habe, besteht in Hessen seit 2005 die Verpflichtung, dass jede Wohnung mit entsprechenden Kaltwasserzähler ausgesattet sein muss, um verbrauchsabhängig abrechnen zu können. Warmwasser und Heizung muss laut Heizkostenverordnung ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Also müssen doch ebenfalls ein Heißwasser und Heizungsablesegeräte in der Wohnung sein, oder?
Der Vermieter berechnet die Wasser- und Heizkosten in der Abrechnung nach qm und zwar so:
Wasser: Betrag x
Abwasser: Betrag x
Heizkosten: Betrag x
Zudem ist die angegebene qm-Fläche der Wohnung falsch und auch die angegebene Gesamtwohnfläche des Hauses.
Dies hatte ich dem Vermieter so mitgeteilt und auch dem Gericht.
Der Vermieter reagiert gar nicht und das Gericht schrieb nur, dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne, weil das ja einfach sei und die Abrechnung dann entsprechend kürzen könne.
Nur wo was kürzen und vom Vermieter auch bekommen, wenn es auch ohne Neuberechnung schon ein hohes Guthaben zu Gunsten des Mieters gibt?
Zudem müsste der Vermieter dem Mieter die angesetzten qm-Angaben auch nicht belegen.
Für das zweite Abrechnungsjahr treibt der Ex-Vermieter wieder genau das gleich Spiel. Keine Abrechnung, Klage eingereicht, zack kommt wieder eine fehlerhafte Abrechnung und das Guthaben wird nicht ausgezahlt.
Was soll man nur machen?
Wer kann helfen?
Tausend Dank vorab für hilfreiche Tipps.