Nebenkostenabrechnung / Fernsehkabelgebühr

Hallo zusammen,

kann ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine Fernsehkabelgebühr verlangen, obwohl das Mietshaus mit einer SAT-Schüssel durch den Vermieter (vor über 20 Jahren) ausgestattet wurde?

Als Beispiel: Bei einem 3-Parteien-Mietshaus wird die Fernsehkabelgebühr auf 3 Parteien aufgeteilt, somit hat jede Partei 33,33% zu zahlen.

Lt. der Liste „Umlagefähige Betriebskosten“ http://www.immopilot.de/Mieter/Umlagefahige_Betriebs… ist unter Punkt 15 „Gemeinschaftsantenne bzw Breitbandkabel“ aufgeführt.

Bezieht sich das auch auf die durch den Vermieter angebrachte SAT-Anlage/Schüssel? Falls ja, darf der Vermieter für die SAT-Anlage einen Beitrag einfordern, wie lange und wie hoch max.?