Hallo,
wie muss eine Nebenkostenabrechnung für eine Flüssiggasheizung korrekt aussehen? Die Heizung hat einen eigenen Gaszähler in m³.
Kann man eine Abrechnung, die wie folgt aufgebaut ist, anfechten?
Zählerstand „Name des Mieters“
01.01.2013 18114,81 m³
31.07.2013 18676,56 m³
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561,75 m³
1 m³ = 3,98 l
561,75 x 3,98 l = 2235,76
1l = 0,5712 €
2235,76 x 0,5712 € = 1277,06
Die Zahlen sind natürlich frei erfunden.
Das sind alle Angeben, die auf der Abrechnung stehen. Das kann doch rechtlich nicht korrekt sein, oder?
Über Infos wäre ich dankbar, wenn möglich mit direkten Verweisen auf Gesetze bzw. Gerichtsurteile.
VG