Nebenkostenabrechnung formell unwirksam?

Hallo,

wie muss eine Nebenkostenabrechnung für eine Flüssiggasheizung korrekt aussehen? Die Heizung hat einen eigenen Gaszähler in m³.

Kann man eine Abrechnung, die wie folgt aufgebaut ist, anfechten?

Zählerstand „Name des Mieters“

01.01.2013      18114,81 m³
31.07.2013      18676,56 m³
                        ----------------
                           561,75 m³

1 m³ = 3,98 l
561,75 x 3,98 l = 2235,76

1l = 0,5712 €
2235,76 x 0,5712 € = 1277,06

Die Zahlen sind natürlich frei erfunden. 

Das sind alle Angeben, die auf der Abrechnung stehen. Das kann doch rechtlich nicht korrekt sein, oder? 

Über Infos wäre ich dankbar, wenn möglich mit direkten Verweisen auf Gesetze bzw. Gerichtsurteile.

VG

Hallo!

Was kommt einem denn daran verdächtig oder gar fehlerhaft vor ?
Die Höhe des Verbrauchs ?

Ja, der ist hoch,aber es fehlt jeder Bezugspunkt zur Einordnung.

Es gibt einen Tank,und vor der einen oder vor allen Gasheizungen eine Gasuhr,die das durchströmende Gasvolumen in m³ anzeigt.
Das ist verbrauchsabhängig und formal korrekt.

MfG
duck313

Hallo,

wenn Sie der einzige Verbraucher sind ist das so in Ordnung.
Bezüglich der Kostenangaben können Sie sich die Rechnung vom Vermieter oder Verwalter ja zeigen lassen.

Beste Grüße

Die Höhe des Verbrauchs ist bei einem Haus dieser Größe schon in Ordnung.

Was mich einfach nur stutzig macht, ist die ausführung der Abrechnung. Da steht kein Absender drauf, kein Grundstückseigentümer bzw. Verwalter, keine Verbrauchsstelle, keine Zählernummer… nichts.

Bezahlt ist die Rechnung, darum gehts nicht. Ich möchte einfach nur für meine Unterlagen eine vernünftige Abrechnung haben, leider weigert sich mein Vermieter seine Abrechnungen zu ändern („Ham wa immer so gemacht…“). Was ich oben geschrieben habe, ist die komplette Abrechnung… ein weißer Zettel, DIN A4 mit ein paar Zahlen drauf…

Müssen bei nicht- leitungsgebundenen Energieträgern nicht noch Anfangs- und Restbestände mit angegeben werden? Was ist mit den Restbeständen im Tank? Der wird mir regelmäßig zum neuen, wesentlich höheren Preis, mitberechnet…

Müssen bei nicht- leitungsgebundenen Energieträgern nicht noch Anfangs- und Restbestände mit angegeben werden? Was ist mit den Restbeständen im Tank? Der wird mir regelmäßig zum neuen, wesentlich höheren Preis, mitberechnet…

Nein, nein, nein.
Trotz (auch Deiner) sehr mageren Angaben, erschliesst sich doch aus der Abrechnung, dass hier nach Gas-Zählerstand Ende abzgl. Anfang = Gas-Verbrauch m³ abgerechnet wird. Also ist es völlig korrekt, dass hier weder Restbestand noch Anfangsbestand berücksichtigt werden. Da nur der erfasste Gasverbrauch berechnet wird, gibt es da auch nirgendwo einen verborgenen Restbestand, der vermeintlich „jedes Jahr erneut und zu höheren Preisen abgerechnet wird“.

Nur wenn kein Gaszählervorhanden ist, dann ist die übliche Abrechnungsmöglichkeit tatsächlich: Anfangsbestand plus Zukäufe abzgl. Restbestand

Eine weitere und viel üblichere Möglichkeit ist aber auch (wenn nur ein Verbraucher durch den Flüssiggastank versorgt wird), dass der Mieter zu Mietbeginn den Anfangsbestand käuflich erwirbt und seine Zukäufe in Eigenverantwortung tätigt. Damit hat der Mieter die Preise/Kosten selbst im Blick. Sicher wäre das eine Variante die Dir sehr entgegenkäme … und dem Vermieter noch dazu Arbeit und Abrechnungsaufwand sparen würde …

Grüsse Rudi

Hallo wuty85,

nach Ihren Ausführungen handelt es sich hier nicht um die Nebenkostenabrechnung, denn diese beinhaltet ja alle umlegbaren Positionen.

Es geht hier also nur um die Heizkostenabrechnung, die über einen hoffentlich geeichten Zähler abgelesen wird.

Nun stellt sich lediglich die Frage, ob Sie als einziger Verbraucher über diesen Zähler laufen, oder ob noch andere Teilnehmer mit über diesen Zähler abgerechnet werden.

Sind Sie der einzige Verbraucher, so ist diese Abrechnungsweise korrekt und es käme höchstens noch eine Zähler- oder eine Grundgebühr dazu.

Natürlich sollte der Vermieter diese Abrechnung so gestalten, dass diese auch behördenfest ist, falls es um Zuschüsse oder irgendwelche Steuerangelegenheiten geht.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo!

Doch, jetzt sehe ich auch was er meint.
Zwar ist die Menge des entnommenen Gases korrekt erfasst, eben mit der Messuhr in m3.
Aber der Preis !

Wie beim Öltank muss ja der Einkaufspreis des Flüssiggases berücksichtigt werden. Und da spielt es schon eine Rolle, zu welchem Preis der Anfangsinhalt und eine evtl. Nachtankung stattgefunden hat.

Nach der Regel „First in-first out“ muss man mit beiden Einkaufspreisen abrechnen und zwar nicht durch Mittelwertbildung.

Beispiel:
Tank 1000 l Altbestand Einkauf zu Preis A
Nachtankung 1000 l zu Preis B

Mieter verbrauchte 1500 l.

Also berechnet man ihm 1000 l zu A + 500 l zu B
Und für neue Abrechnung ist dann Altbestand 500 l zu Preis B im Tank.

mfG
duck313

sorry das sind viel zu wenige Angaben, um hier eine sinngebende Antwort zu finden

Das sind alle Angaben, die auf der Abrechnung zu finden sind… Deswegen ja die Frage, ob eine solche Abrechnung korrekt ist

An dem Tank sind 2 Heizungen angeschlossen, beide mit eigenem Zähler. Diese sind, soweit ich weiß, nicht geeicht…