Nebenkostenabrechnung – Frage zu Heizkosten!

Guten Tag,

meine Vermieterin hat mir für die Zeit 07.2009 – 06.2010 die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Die Heizkosten haben sich bei ähnlichem Verbrauch wie im Vorjahr mehr als verdoppelt. Deshalb habe ich gebeten die Berechnung einzusehen.
Dabei ist mir die Ursache gleich aufgefallen. 04.2010 wurden 6.100 Liter Heizöl getankt. In der Abrechnung wurden diese 6.100 Liter voll abgerechnet (3 Wohnungen im Haus) – Als Anfangsbestand und Endbestand wurden jeweils 0 angegeben.
Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, was meine Vermieterin hier tut? Ich habe zwar die Heizkostenverordnung geprüft, bin aber kein Jurist und kann nicht verstehen, ob die Vermieterin verpflichtet ist Anfangs- und Endbestand zu messen und bei der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen.
Falls es nicht rechtens ist und die Vermieterin hat zu 06.2010 keinen Endbestand abgelesen, wie kann ich dann noch zu meinem Recht kommen?
Ich bin mittlerweile aus der Wohnung ausgezogen, so dass ich von einem „mitbezahlten Restbestand“ keinen Mehrwert mehr habe.

Dankeschön für Eure Rückantwort.
Viele Grüße
Manfred

Hi
nein definitiv!!! Schaue dir bitte eine der Musterabrechnungen an welche die verschiedene Dienstleister der Heizkostenabrechnungsbranche ins Internet gestellt haben. Zu berechnen ist nur der reale Verbrauch!!! SIe bezahlen ja eventuell den Vorschuß für nächste Generationen
Gruß Peter

Hallo, die Sache ist ziemlich eindeutig. In die Abrechung darf nur das verbrauchte Öl eingehen. Anfangs-und Endstand sind zu berücksichtigen.

Die Abrechnung ist so falsch und Sie sollten diese nicht anerkennen. Das würde ich schriftlich mitteilen. WIe die Vermieterin zum Endstand kommt, ist ja nicht Ihre Sache. ZUr Sicherung der Plausibilität der nachgereichten Abrechnung würde ich persönlich, wenn möglich den jetzigen Stand ablesen. Den Startstand kann man evtl. mithilfe des Gesamtvolumens des Tanks plausibilisieren (zB6100 getankt, 7000 Gesamtvolumen, kann also der Startstand nicht mehr als 900 l sein.) Aber immer schön abwarten, was der Vermieter liefert, denn vorrechnen, wie es richtig geht, muss man ihm ja nicht. Für Rückfragen steh ich gerne zur Verfügung.

Hallo Manfred,

Du hast schon den Finger drauf.
Bei der Ermittlung der umzulegenden Aufwandskosten für die Heizung sind selbstverständlich Anfangs und Endbestand zu berücksichtigen. Es wäre sonst so als ob z.B. Dein Stromversorger „willkürlich“ festgelegte Abschlagzahlungen, die möglicherweise dem Doppelten Deines tatsächlichen Verbrauchs entsprechen, als Endrechnung brechnet. Umgkehrte Verhältnisse sind natürlich auch möglich. In letzterm Fall büst der Vermieter ein.
Bei den Kunststoff-Öltanks mußt Du allerdings gewisse Ungenauigkeiten in Kauf nehmen. Diese Behälter haben nur eine Maximal-Füllmarke. Den Ist-Füllstand kann man dann nur zur Höhe dieser Marke ins Verhältnis setzen um ungfähr die vorhandene Öl-Menge zu betimmen.

Freundliche Grüße

O. Hunger