Nebenkostenabrechnung frist

Hallo, Mieter A ist im Oktober 2009 eingezogen- der Vermieter hatte vorher im August für den Vormieter Wasser- u. Heizung abgelsesen.Danach wurde erst wieder im August 2010 bei Mieter A Wasser u. Heizung abgelesen .Bis jetzt hat Mieter A für 2009 noch keine Abrechnung- im Vertrag steht nichts , ob Kalenderjahr oder anders. Jetzt ziehet Mieter A Ende Mai wieder aus.Ist jetzt die Abrechnung für 2009 hinfällig und was ist jetzt mit der Endabrechnung,wenn Mieter A ausziehet? Würde mich über zahlreiche Antworten freuen,da ich absolut nicht durchblicke ! Danke im voraus!

…hallo mama…die Nebenkosten-Abrechnung 2009 hätte bis zum 31. 12. 2010 beim Mieter sein müssen…aber weil der Mieter ja in ein paar Monaten Auszieht…wird der Vermieter die Nebenkosten für die gesamte Mietperiode errechnen…ich weiß allerdings nicht ob das zulässig ist.

mfG liebertee

…hallo mama…die Nebenkosten-Abrechnung 2009 hätte bis zum
31. 12. 2010 beim Mieter sein müssen

das stimmt so nicht unbedingt. die nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 monate nach ende des abrechnungszeitraums vorliegen. ist der abrechnungszeitraum ein kalenderjahr, dann hast du recht. wenn der abrechnungszeitraum für den mieter erst im august '09 begonnen hat, endet selbiger erst im august '10 - weshalb die rechnung erst im august '11 vorliegen muss.

…hallo Jens…Mietrecht vom 1. 9. 2001…„Nebenkosten sind spätestens zum Ende des Folgejahres zur Abrechnung vorzulegen“
Ich kanns nicht ändern…so steht es da nun mal.
mfG liebertee

mag ja sein, aber niemand spricht dabei von einem kalenderjahr. woher stammt dein zitat?

hier meine quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument… (dritter prüfschritt)

Wie wäre es mit dem Gesetzestext?
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html Näheres in Absatz 3

Ist schon eigenartig wenn sich ‚Experten‘ über derartige Basics des Mietrechtes streiten.

vnA *kopfschüttel*

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