Nebenkostenabrechnung Fristen für Korrektur seitens Vermieter

Hall Zusammen,
mein Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechnung am 31.05.2016 zugestellt. Der Abrechnungszeitraum: 31.05.2014-31.05.2016. Die Frist wäre somit eingehalten. Es ergab sich eine Rückzahlung. Am 02.06.2016 wurde uns ein Schreiben zugestellt in dem angekündigt wurde, dass die Abrechnung hinsichtlich der Heizkosten fehlerhaft war und das wir eine neue Abrechnung erhalten. Die neue Abrechnung kam erst am 03.11.2016 und enthielt Sage und Schreibe 15 Positionen, bei denen sich der Betrag geändert hat woraus sich eine Nachzahlung ergab. Desweiteren sind die Werte der Heizkosten nach wie vor nicht korrekt. Wie sieht es hier mit den Fristen aus. Ich vermute, dass zur Einhaltung der Frist „irgendeine“ Abrechnung zugestellt hat und somit die Frist verlängert hat um die „richtige“ Abrechnung zu erstellen. Ist das alles so rechtens? Zwischen der ersten Abrechnung und der 5 Monate später erstellten ergibt sich eine Differenz von ursprünglich 400 EUR Rückzahlung zu 600 EUR Nachzahlung. Kann mir jemand bei diesem Sachverhalt helfen?
Vielen Dank!

Vermute mal ein Tippfehler und soll -30.04.2015 sein. Somit muss der Vermieter die Abrechnung bis zum 30.04.2016 erstellen und an die Mieter aushändigen.

Eine Korrektur der Abrechnung darf der Vermiter vornehmen, dies muss allerdings in der Abrechnungsfrist geschehen. allerdings gibt es dort einigen Ausnahmen, die später nachgereicht werden dürfen, wie z.b. die Grundsteuer (wird zum Teil rückwirkend von Finanzamt ermittelt)

Ansonsten kannst du das ganze hier gut nachlesen

Lieben Dank. Die Seite habe ich auch gefunden, allerdings werde ich nicht richtig Schlau. Korrektur ja, aber bei fast allen Positionen? Wenn es nur die Grundsteuer wäre, oder 1-2 Positionen, aber bis auf Müllabfuhr hat der Vermieter alle anderen Positionen um mehrere 100 EUR korrigieren müssen. :frowning:

schau erst mal den Zeitraum an, welcher denn nun richtig ist.

dann zählt immer noch, dass die Korrektur ggf. außerhalb der Abrechnungsfrist ist und somit eine Nachzahlung nicht zu erfolgen hat.

Abrechnung: Zeitraum 01.06.2014 - 31.05.2015 Erste fehlerhafte Abrechnung erhalten am 31.05.2016 (womit die Frist ja eingehalten ist, da der Vermieter 12 Monate Zeit hat?) Aber heißt es dann Korrekturen nach dem 31.05.2016 sind somit hinfällig? Ich weiß ich stell mich hier etwas an, aber ich möchte ganz Sicher gehen bevor ich Schritte einleite. Lieben Dank!