Hallo meine Frage; ich wohne in einer Eigentumsanlage als Mieter. Die Häuser haben Hausnr. 38+ 40. Ich wohne in der 40 bekomme aber alle Kosten in der Nebenkostenabrechnung für das Haus 38 mit in Rechnung gestellt in der Jahresabrechnung! Ist das den wirklich rechtens das ich alle Kosten für das Nebenhaus als Mieter mitzahlen muss?
Hallo Tami1966,
die Frage kann ich nicht beantworten, da ich keine genaue Kenntnis der entscheidenden Umstände habe.
Sie meinten sicher, daß die Gesamtkosten auf alle Parteien anteilig umgelegt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn die Häuser zu einer Anlage gehören oder auch baulich verbunden sind.
Was sagt Ihr Mietvertrag?
Was sagen Ihre Nachbarn und welche Erfahrungen haben die?
Sprechen Sie mit dem Vermieter/Verwalter und lassen Sie sich die Abrechnung erklären und begründen.
Ggf. sollten Sie mit dem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale sprechen.
Für weitergehende Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Es geht darum, ob die Häuser als ein Grundstück zählen oder zwei. Werden die umlagefähigen Kosten für beide Häuser zusammen berechnet (z.B. die Grundsteuer von der Stadt) dann sind sie auch so zu berechnen. Gibt es allerdings Kosten, die nur einem der beiden Gebäude zugeordnet werden können (z.B. weil beide Objekte eigene Heizkreisläufe haben oder das Dach bei Gebäude A repariert wird)so dürfen diese Kosten auch nur den Eigentümern im entsprechenden Objekt in Rechnung gestellt werden.
Es geht in der Frage nicht klar hervor, welche Kosten mitgezahlt werden sollen.
Ggf. ist die Grundsteuer für 38 + 40 aufgestellt, weil dies einem Eigentümer gehört.
Sie zahlen dann aber nur den Anteil, die z.B. für ihre Quadratmeter laut Mietvertrag gelten:
also z.B. 38 +40 haben je 60 qm und die steuer wäre für beide. Sie zahlen dann nur für die Nr. 40 und nur für 60 qm. Das sollten Sie in der NK Abrechung prüfen, das sie nur ihren Anteil bezahlen.
Das geht dann immer so weiter: Müllabfuhr getrennt: Summe z.B. 800 euro, sie zahlen für z.B. 50 Liter Mülltonne nur dann 400 Euro!
In meiner Wohnanlage sind die Nummern 1 bis 355, jedoch zahle ich nur für meine Nr. und anteilig (Aufteilung im Mietvertrag bzw. Teilungserklärung festgelegt) die Kosten für Haismeister, Aufzug etc.
Das sollte sich aus der Abrechung herauslesen lassen, wenn nicht, müssen Sie jemand fragen, der mit der Abrechung umgehen kann oder den Vermieter.
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Hallo Tami 1966,
wenn es sich um eine Wirtschaftseinheit bzw. eine Eigentümergemeinschaft handelt kann man beide Häuser zusammen abrechnen, wichtig ist nur, dass in der Abrechnung die korrekte Quadratmeterangabe steht und somit auf den einzelnen Mieter korrekt umgelegt werden kann. Du solltest allerdings darauf achten, dass sich keine Kosten (z.B Verwaltungskosten, Bankkosten ect.)in die Abrechnung mit einschleichen. Da musst Du wirklich aufpassen, denn die musst Du nicht zahlen.
Viel Glück und LG minna44