Nebenkostenabrechnung für Eigentümer-Verjährungsfrist

Hallo liebeRatgeber,

war bis 2009 Besitzer einer Eigentumswohnung. Der Hausverwalter schickte mir jetzt die Heizkostenabrechnungen von 2004-2008(alle ausgestellt 2010) und möchte rückwirkend die Nachzahlungen.Er schreibt, wir sollen sein Versäumnis entschuldigen, und den Gesamtbetrag überweisen.Gibt es auch hier eine Verjährungsfrist wie bei Mietern??
Wer kann mir weiterhelfen und mir sagen, ob ich und was ich bezahlen muss?
Vielen Dank im voraus:smile:))

mfg Apollonia

Ich würde es nicht bezahlen mit der Beggündung es ist verjährt
Ich weiß es aber nicht genau
Nachftagen bei Mieterverein, oder Mieterschutzbund
Mfg
Reinhard

Ich würde es nicht bezahlen mit der Beggündung es ist verjährt
Ich weiß es aber nicht genau
Nachftagen bei Mieterverein, oder Mieterschutzbund
Mfg
Reinhard

Hallo Reinhard,
danke für die Antwort. Ich denke, dass der Mieterverein
mir keine Auskunft erteilt, da ich kein Mietglied bin.
Als ehemaliger Eigentümer der Wohnung ist die Rechtslage vielleicht eine andere und ich müsste deshalb extra einen Anwalt aufssuchen, das ich aber nicht möchte.
Trotzdem danke und ein schönes Wochenende

mfg Apollonia