Nebenkostenabrechnung für pauschalen Winterdienst

Vor einigen Jahren wurde unserem Vermieter der Vertrag mit dem Winterdienst (Abrechnung nach Anzahl der Einsätze) gekündigt. Da es nur einen Anbieter in unserer Stadt gibt, wurde ihm ein Pauschalvertrag für die Monate November bis April „aufgedrückt“. Daraus ergibt sich nun folgende Situation: Für das Jahr 2018 bezahlten wir für 4 Einsätze 248,56 € und für 2019 für keinen Einsatz über 250 €. Meine Frage: Ist es in unserem Recht möglich, dass man für keine Leistung >250 € bezahlen muss?

Was steht denn dazu im Vertrag den der Vermieter mit dem Dienstleister geschlossen hat, ist da überhaupt eine Anzahl der Wintzerdie3nste verankert? In D besteht Vertragsfreiheit und da müßte mit dieser schon sehr mißbräuchlich umgegangen sein um da eingreifen zu können. ramses90

[quote=„arthur15, post:1, topic:9474286“]
Meine Frage: Ist es in unserem Recht möglich, dass man für keine Leistung >250 € bezahlen muss?
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nein.
Aber es stimmt ja gar nicht das keine Leistung erbracht wird !
Das ist eine Bereitsschaftspauschale für 6 Monate, Der Winterdienst hatte Personal und Fahrzeuge auf Abruf und könnte sofort ausrücken wenn es schneit oder friert. Das ist bereits eine Leistung.

Und wenn Du 250 : 6 teilst kommst Du auf recht durchschnittliche Bereitsschaftskosten im Monat.
Der Räum-und Streuaufwand würde nämlich extra berechnet, auch das Streugut. Wenn nicht, dann wäre dieser Winterdienst ja sogar günstig !
Wenn es nur 1 Winterdienst bei Euch gibt, was soll der Vermieter denn machen ? Er wird auf den angewiesen sein. Und wenn er immer erst bei Schneefall einen Dienst bestellt kann es gut sein, der kann nicht rechtzeitig kommen,weil er ja Dauerkunden hat. Was dann ?

jedenfalls gehört so eine pauschale Regelung für den Winterdienst zu den umlagefähigen Nebenkosten (wenn das im Mietvertrag mit drin war)

MfG
duck313

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Deine Antwort überzeugt mich. Aus dieser Sicht habe ich bisher noch keine Antwort auf diese Frage bekommen. Danke!

250 und >250 sind mathematisch ungleich

Er schrieb „über 250“ und „>250“. Stilistisch ist das nicht in Ordnung, aber inhaltlich passt es.

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