Nebenkostenabrechnung für43m² im Vertrag nur 30m²

Hallo,

eine Bekannte hat eine Wohnung bewohnt und ist ausgezogen und hat nun zum ersten Mal von ihrer alten Wohnung eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Diese bezieht sich auf das Jahr zuvor…

In dieser Nebenkostenabrechnung wird eine Quadratmeteranzahl von 43m²angegeben. Im Mietvertrag stehen aber 30m²!!! Der Vermieter schickte nun einen Grundriss und zeigte darauf das es 43m² sind…und meinte das es sich im Mietvertrag um einen Formfehler handelt…

Ist das rechtens? Muss sie jetzt wirklich die komplette NK zahlen? Es ist ja in ordnung wenn sie die NK für 30m@ wie im Mietvertrag angegeben zahlen soll aber nun plötzlich 43m²…

Kann da jemand helfen? Wäre echt prima

Danke schon mal

LG
Martin

Hallo Martin,

natürlich ist das was im Mietvertrag festgeschrieben und vom Vermieter und Mieter unterzeichnet wurde verbindlich.
Die Größenangabe der Wohnung war ja auch ausschlaggebend für die Grundmiete und möglicherweise wäre es bei der angeblichen größeren Flächenangabe erst garnicht zu Vermietung gekommen.
Ich würde daher die Nebenkosten auch nur für diese
30 m² zahlen.
Schicken Sie die Rechnung mit der Bitte um Nachbesserung an den Vermieter zurück und weisen Sie nochmals darauf hin, dass Sie sich hier auf den Mietvertrag berufen und deshalb nur die darin eingetragenen Angaben anerkennen.
Sollte keine Nachbesserung erfolgen, würde ich einfach die Nebenkostenrechnung auf die 30 m² anpassen und diesen Betrag überweisen, als Zeichen meiner Zahlungswilligkeit.
Alle Positionen, die in dieser Rechnung nach m² abgerechnet wurden, einfach durch 43 teilen und mit 30 multiplizieren und schon haben Sie die richtigen Beträge.
Wenn Sie das so überweisen, hat der Vermieter keine Chance mehr und wird sich zufrieden geben.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Grundlage ist der Mietvertrag auch wenn der Vermieter sich jetzt auf einen Formfehler beruft. Wenn er im Mietvertrag einen Fehler gemacht hat, ist das sein Pech und geht auch zu seinen Lasten. Das wird Ihnen auch jeder Jurist bestätigen. Ihr Info-Nebenkosten-Team

Hallo Nightcrawl,
siehe im Internet bitte unter http://www.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/rechtst…
nach. Dort ist aufgeführt, dass nur bei einer Abweichung von 10% dies bei den Nebenkosten eine Berechtigung hat.
Siehe dort unter „Fall 7“ nach: Das heißt, auch bei der Betriebskostenabrechnung verbleibt es bei der im Mietvertrag angegebenen Fläche, wenn die tatsächliche Wohnfläche nicht mehr als 10 % kleiner oder mehr als 10 % größer ist.
In ihrem Fall sind es mehr als 10%! Ob es sich für Sie lohnt die Wohnung von einem Fachmann neu vermessen zu lassen, ist Ihre Entscheidung.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Martin,

gibt es die Möglichkeit die Wohnung noch mal zu vermessen? Ev. mit den neuen Mietern reden… Wenn es tatsächlich 45 qm sind, einen Kompromiss mit dem Vermeiter aushandeln. Die Angabe im Mietvertrag hat keine Rechtsgültigkeit. Es wird eine Wohnung vermietet, keine qm. Es sei denn, es steht ausdrücklich ein qm-Mietpreis drin.

Gruß

Mary

PS. Sorry für die späte Antwort!