Nebenkostenabrechnung - Garagenkosten

Bei einem Standardmietvertrag sind Kaltmiete und Garagenkosten sowie eine monatliche  Vorauszahlung mit Abrechnung vereinbart. Mieter muss neben Miete Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten  Berechnungsverordnung (…) anteilig tragen.

Fragen:

  • In der Einzelabrechnung gibt es unter der Überschrift „Umlagefähige Betriebskosten“ die Posten Garagenkosten sowie Garagen/Wartungskosten. Können diese Kosten dem Mieter weiterberechnet werden?
  • Wie schaut es mit der Grundsteuer Garage aus?

Hallo,

eine etwige Nebenkostenbrechnung für eine Garage ist nur zulässig, wenn dies vertraglich erwähnt wurde, bzw. diese im Mietvertrag vermerkt wurde.

Mietvereinbarungen für Garagen werden üblicherweise pauschal vereinbart und enthalten keine zusätzlich (in dem Fall )versteckten Kosten. Die NK der Garage 
hätten ansonsten vertraglich fest gehalten werden müssen.

Sollten für die Garagen tatsächlich Wartungskosten anfallen, dann sind diese auch umlagefähig. Wobei die Frage erlaubt sei, welche ständig anfallenden Kosten das sein könnten?

Ob für die Garage überhaupt Grundsteuer anfällt sollte aus dem Steuerbescheid der Gemeinde hervorgehen.

Was hiermit gemeint sein soll " die Posten Garagenkosten", sollte näher erläutert werden. Heißt das, dass dies die Garagenmiete ist, oder ist die Miete der Garage in der Gesamtmiete enthalten?

Hallo! Garage steht auf einem Grund und Boden also fällt Grundsteuer an. Diese ist umlagefähig. Wartungskosten auch. z.b. Rolltor bei einer gemeinsamen Tiefgarage. Welche es bei Ihnen sind kann ich nicht schätzen.

Aber sicherlich nur dann, wenn es mietvertraglich vereinbart wurde.

vnA

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