Bei einem Standardmietvertrag sind Kaltmiete und Garagenkosten sowie eine monatliche Vorauszahlung mit Abrechnung vereinbart. Mieter muss neben Miete Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (…) anteilig tragen.
Fragen:
- In der Einzelabrechnung gibt es unter der Überschrift „Umlagefähige Betriebskosten“ die Posten Garagenkosten sowie Garagen/Wartungskosten. Können diese Kosten dem Mieter weiterberechnet werden?
- Wie schaut es mit der Grundsteuer Garage aus?