Nebenkostenabrechnung gerechtfertigt?

Liebe wer-weiss-was Experten,

Am 01.08.03 erhielt ich eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum
01.01.02-30.04.02, in der ich aufgefordert werde, eine Nachzahlung von ca 225 EUR zu leisten. (Ich muß nur die Hälfte tragen, da der entspr. Mietvertrag auf 2 Personen lautete)

Der zugundeliegende Mietvertrag war zum 30.04.02 gekündigt, ich bin aber faktisch bereits am 10.01.02 ausgezogen, kann dies auch anhand einer Abmeldung des EMA belegen. Mein Mitbewohner ist Mitte Februar ausgezogen, sodaß die Wohnung mindestens zwei Monate völlig unbewohnt war und auch keine Nebenkosten aus Verbrauch entstanden sein können. Die geforderte Nachzahlung ergibt sich vermutlich durch die Umlage aus dem Verbrauch der anderen Parteien.

In den 4 vorhergehenden Jahren habe ich nie eine Nachzahlung leisten müssen. Im Gegenteil, ich erhielt regelmäßig eine Erstattung zuviel geleisteter Vorauszahlungen.

Für den Zeitraum 01.01.-30.04.02 haben wir sowohl Miete als auch den Nebenkostenabschlag in Höhe von (früher) 200,00 DM gezahlt.(Wohnungsgröße: 80 qm).

Bin ich verpflichtet, die geforderte Nachzahlung zu leisten?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Sandra

Hallo

Vieleicht kann ich ein bischen helfen :


Der zugrundeliegende Mietvertrag war zum 30.04.02 gekündigt


Bis zu diesem Termin warst du Mieter dieser Wohnung und hast auch Miete
gezahlt.Oder nicht ?(ev. Schriftliche Änderung oder vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ?)
Wenn keine andere Abmachung mit dem Vermieter eigegangen wurde,bist du bis
zum 30.04.02 Mieter der Wohnung gewesen und hattest bis dato das Nutzungsrecht.


In den 4 vorhergehenden Jahren habe ich nie eine Nachzahlung
leisten müssen. Im Gegenteil, ich erhielt regelmäßig eine
Erstattung zuviel geleisteter Vorauszahlungen.

Dazu kann mann aus der Ferne ohne Aufstellung der Nebenkosten nichts sagen.
Wenn du die schriftliche Rechnung für die Nebenkosten noch nicht hast,dann
laß sie dir geben.Darin müssen alle Ausgaben , die in der Gesammtrechnung
aufgenommen wurden , einzeln und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
Z.B.: Schornsteinfeger,Wasserverbrauch,Heizung,Versicherung usw.


Bin ich verpflichtet, die geforderte Nachzahlung zu leisten?


Soweit alle Angaben den Tatsachen entsprechen,Ja.Der Vermieter ist verpflichtet,
eine genaue Erklärung zu den einzelnen Ausgaben und Berechnungen zu leisten und
ggf. nachzuweisen.

Wenn meine Ausführungen nicht vollständig oder Fehler beinhalten , bitte Ich
um korrektur.

Ansonsten freundlichst

N. Ziomek

Hallo Sandra,

ich unterstelle, dass die Zähler entweder abgelesen worden sind oder aber die Heizkosten und Warmwasserkosten über Gradzahlen abgerechnet werden.

Bei der Abrechnung nach Verbrauch trägst Du bis zum Ende des Mietvertrages die festen Kosten. Bei dieser Abrechnung werden die Tage umgerechnet auf Anteile und zwra bis zum Ende des Mietverhältnisses. Der Verbrauch wird exakt wie abgelesen abgerechnet. Wie diese Daten berechnet werden steht bei den mir bekannten Unternehmen stets auf der 2. Seite der Abrechnung. Da steht dann meist etwas von z.B. 120 Anteilen von 365 oder 480 Gradzahlen von 1000.

Bei der Abrechnung ohne Ablesung ( ist erlaubt ) wird der festbetrag wie oben angeführt berehcnet. Der Verbrauch wird dann jedoch aus dem Gesamtverbrauch des Abrechnungszeitraums nach Gradzahlen berechnet. Üblicherweise, wenn Du im April ausziehst sind bei dieser Berechnung, wenn der Nachfolger normal heizt, die Kosten für Dich günstiger, da im januar - März die Gradzahlen entsprechend groß sind, Mai/Juni/Juli kaum ins Gewicht fallen und erst der Dezember hoch wird, aber trotzden niedriger als der Januar ist.

Am 01.08.03 erhielt ich eine Nebenkostenabrechnung für den
Zeitraum
01.01.02-30.04.02, in der ich aufgefordert werde, eine
Nachzahlung von ca 225 EUR zu leisten. (Ich muß nur die Hälfte
tragen, da der entspr. Mietvertrag auf 2 Personen lautete)

Der zugundeliegende Mietvertrag war zum 30.04.02 gekündigt,
ich bin aber faktisch bereits am 10.01.02 ausgezogen, kann
dies auch anhand einer Abmeldung des EMA belegen. Mein
Mitbewohner ist Mitte Februar ausgezogen, sodaß die Wohnung
mindestens zwei Monate völlig unbewohnt war und auch keine
Nebenkosten aus Verbrauch entstanden sein können. Die
geforderte Nachzahlung ergibt sich vermutlich durch die Umlage
aus dem Verbrauch der anderen Parteien.

In den 4 vorhergehenden Jahren habe ich nie eine Nachzahlung
leisten müssen. Im Gegenteil, ich erhielt regelmäßig eine
Erstattung zuviel geleisteter Vorauszahlungen.

Für den Zeitraum 01.01.-30.04.02 haben wir sowohl Miete als
auch den Nebenkostenabschlag in Höhe von (früher) 200,00 DM
gezahlt.(Wohnungsgröße: 80 qm).

Bei Nebenkostenabrechnungen und einem Auszug bis Ende April sind Mieter immer überrascht, dass es zu Nachforderungen kommt. Ebenso wenn jemand im Oktober einzieht. Nachzahlung sind dadurch begründet - ohne mögliche Fehler in der Abrechnung - dass Du mit den Monaten Mai - Ende August durch die Vorauszahlungen den Durchschnitt der Kosten senkst soweit es Heizkosten betrifft. In diesen Monaten benötigst Du keine Heizung. Ziehst Du zum 30.04. aus werden diese Kosten nicht durch Zeiten, in welchen keine Heizung benötigt wird, gesenkt. Es kommt zwangsweise zur Nachzahlung. Umgekehrt ist es aber auch so, zieht jemand im Mai ein und es wird der Verbrauch abgerechnet, kommt es zu Guthaben, die realistisch gesehen wegen der fehlenden Monate Jnauar - April nicht entstehen würden.

Bin ich verpflichtet, die geforderte Nachzahlung zu leisten?

Ja. (Ausnahme: Du hast den Vermieter aufgefordert den Verbrauch abzulesen und
der Vermieter hat dies nicht getan. Dann kannst Du um 15 % die Abrechnung ( nur Heizkosten und Warmwasserkosten und nur beim Verbrauch kürzen. Der Festbetrag auf die Wohnfläche bezogen darf nicht gekürzt werden, wenn er nach Tagen berechnet ist. )

Gruss Günter