Nebenkostenabrechnung gerechtfertigt?

Hallo, auf der Nebenkostenabrechnung erscheint regelmäßig der Posten Heizungsthermenreinigung. Ist dies nicht Sache des Vermieters?
Außerdem soll zusätzlich der Heizungsbauer bezahlt werden für einen Besuch, da nur Kaltwasser lief. Laut Aussage sei der Duschkopf schuld (?).
Ist es nicht so, dass der Vermieter sowieso einen Wartungsvertrag hat? Sind diese Kosten nun gerechtfertigt? Danke schon mal für Eure Antworten

erst mal ein rechts oder so klick
Ist die Wartung der Therme und ist umlegbar. siehe 4a

Dies ist eine Reparatur, diese kann nicht über die Nebenkostenabrechnung erfolgen, wenn dann überhaupt über die Kleinreparaturklausel.

Je nach Art des Mietvertrags können die Kosten gerechtfertigt sein.

Das wäre aber ein seltsamer Duschkopf. Vielleicht war hier „Kartusche“ gemeint.

Nicht zwangsläufig. Und selbst wenn, gehört Heizungswartung zu den umlagefähigen Kosten. Reparaturen sind allerdings Instandhaltung und nicht vom Mieter zu tragen (mit Ausnahme von Arbeiten/Beträgen, die der schon genannten Kleinreparaturklausel entsprechen).

Gruß

Kannitverstan

Wäre bei Durchlauferhitzer denkbar.
Verkalkter Duschkopf mindert den Durchsatz, Erhitzer schaltet nicht ein oder nicht auf hohe Stufe, es kommt wenig oder gar kein Warmwasser.

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Ok danke für Eure Antworten