Nebenkostenabrechnung getürkte Einzelbelege

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Mietrecht.

Mein Vermieter hat die Einzelnachweise zur Nebenkostenabrechnung bei dem vereinbarten Termin zur Einsichtnahme nicht/nur teilweise bereitgestellt. Nun droht er, wird unsachlich und fordert sofortige Zahlung.
Auf schriftliche Aufforderung erhielt ich inzwischen nachträglich einzelne Belege zur Nebenkostenabrechnung. Diese sind aus meiner Sicht getürkt.
Für Hausreigigung und Gartenpflege gibt er z.B. lediglich hausinterne, deutlich überhöhte Rechnungen aus. Diese stellt er als Hauseigentümer an die Hausverwaltung d.h. in diesem Fall, seiner Sekretärin auf der anderen Schreibtischseite.
Die tatsächlichen Kosten für die Leistungen sind nicht nachvollziehbar. Beide Aufgaben werden durch externe private Dienstleister erfüllt. Der Vermieter verweigert jedoch die Herausgabe der direkten Abrechnungsbelege, sogar der Tätigkeitsbeschreibungen für die Dienstleister. Hierdurch ist nicht einmal überprüfbar, ob die Leistungserbringung wie berechnet oder nur teilweise erfolgte. Der Vermieter begründet die Verweigerung zur Einsicht mit dem Datenschutz. Aufgabenbeschreibungen und Kosten wären in Arbeitsverträgen geregelt, die dem Datenschutz unterliegen.
Der Vermieter umgeht durch derartige Tricks die Nachweispflicht.
Mir ist bekannt, dass ich zwar Rechnungen, jedoch keine Quittungen oder Zahlungsbelege zur Ansicht anfordern kann. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit den Vermieter zur Herausgabe der Belege für die tatsächlichen angefallenen Kosten zu bewegen? Möglichst ohne Klageverfahren oder Anwälte zu bemühen…

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

eine Nebenkostenabrechnung muss 100 % nachvollziehbar sein, dies ist gesetzlich geregelt. Das von Deinem Vermieter gewählte Wort „Datenschutz“ ist lächerlich, bei einer Belegeinsicht deinerseits prüfst Du nicht nur Belege, sondern auch die Wirtschaftlichkeit.
Beispiel: Verdient der Hausmeister 20 € pro Stunde oder 40 € (Wäre nicht wirtschaftlich). Fakt ist, der Vermieter muss alles vorlegen, egal ob Lohnzettel oder Sozialversicherungskosten. Er ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterstellt & muss auch den Nachweis erbringen, erst Recht, wenn diese für dich nicht nachvollziehbar sind. Gebe Deinem Mieter Bescheid, dass Du eine weitere Belegeinsicht mit allen Belegen wünscht. Ich gebe Dir den Tipp, diese alle zu fotografieren und dann in Ruhe zu analysieren. Sollte Dein Vermieter Dir das fotografieren verweigern, weise Ihn darauf hin, dass es mittlerweile viele Urteile gibt, das Du fotogravieren darfst. Hier sind schon einige Vermieter nervös geworden, falls wirklich was getürkt ist, wie Du meintest.

Viele Grüße Alex

wie immer können Sie die Zahlung wegen unvollständiger Nachweise und unglaubwürdiger Angaben verweigern.
Dann bleibet dem Vermieter nur die Klage oder einfacher, der Mahnbescheid. Diesen können Sie dann widersprechen. Dann muss der Vermieter dieForderungbegründen und dieNachweise mit Bankquitting/Handquittung belegen.
Die können aber auch jetzt die Bankquittung/Handquittung mit der Rechnung verlangen. EineRechung alleine besagtjanicht, das gezahlt wurde. Wenn die Arbeiten durch Dritter (Firma) durch geführt wurden, so könnenSie diese im (Mahn)-(Klage)Verfahren als Zeugen benennen(und zwar würde da nicht die Rechung (Peudo-Rechung) vorgelegt, weil es die ja nicht gibt.
Rechungen undQuittungwegen Datenschutz nicht vorlegenzuwollen, geht gar nicht. Sie zahlendiesen Teil der NK Abrechnnung nicht (müssen Sie so z.B.per Boten oder Rückschein) dem Vermieter mitteilen.
Ich würde es bei Berechtigung immer auf die Klage anklommen lassen. Sie brauchen noch nicht mal einen Anwalt, sie können auch im Mahnbescheid-Widerspruchsverfahen oder bei der Klage das dem Richter scheiben. Mache ich immer so!

Hallo tursiops,

der Vermieter muß die Nebenkostenabrechnung vollständig belegen. Dazu gehören natürlich die relevanten Rechnungen von Fremdfirmen, die für das Haus tätig wurden. Gemäß LG Frankenthal und weiteren Gerichten (Fundstellen kann ich nennen) darf der Vermieter die Einsicht in die Originalunterlagen nicht mit dem Argument des Datenschutzes verweigern. OLG Düsseldorf und andere Gerichte haben dazu entschieden, daß der Mieter die Nachzahlung nicht leisten muß, solange der Vermieter die Einsicht in die Originalunterlagen verweigert !!!

Ich rate Ihnen, nur die belegten, also nachgewiesenen Nebenkostenanteile zu bezahlen und dieses dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Widersprechen Sie auch dem unsachlichen Argument mit dem Datenschutz, das ist eine vorgeschobene Begründung.
So wie Sie es schildern, läuft es aber auf einen rechtlichen Streit hinaus. Ich sehe keine andere Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,in dem Fall würde ich direkt zur Verbraucherzentrale gehen oder echt einen Anwalt um ein Beratungsgespräch bitte. Auch ein Mieterverein kann schnell helfen.Vll.kann Dir aber auch jemand anderer aus diesem Forum einen hilfreicheren Rat geben? Bitte versuch es einmal. LG