Hallo!
Ich habe eine Frage zum Mietrecht.
Mein Vermieter hat die Einzelnachweise zur Nebenkostenabrechnung bei dem vereinbarten Termin zur Einsichtnahme nicht/nur teilweise bereitgestellt. Nun droht er, wird unsachlich und fordert sofortige Zahlung.
Auf schriftliche Aufforderung erhielt ich inzwischen nachträglich einzelne Belege zur Nebenkostenabrechnung. Diese sind aus meiner Sicht getürkt.
Für Hausreigigung und Gartenpflege gibt er z.B. lediglich hausinterne, deutlich überhöhte Rechnungen aus. Diese stellt er als Hauseigentümer an die Hausverwaltung d.h. in diesem Fall, seiner Sekretärin auf der anderen Schreibtischseite.
Die tatsächlichen Kosten für die Leistungen sind nicht nachvollziehbar. Beide Aufgaben werden durch externe private Dienstleister erfüllt. Der Vermieter verweigert jedoch die Herausgabe der direkten Abrechnungsbelege, sogar der Tätigkeitsbeschreibungen für die Dienstleister. Hierdurch ist nicht einmal überprüfbar, ob die Leistungserbringung wie berechnet oder nur teilweise erfolgte. Der Vermieter begründet die Verweigerung zur Einsicht mit dem Datenschutz. Aufgabenbeschreibungen und Kosten wären in Arbeitsverträgen geregelt, die dem Datenschutz unterliegen.
Der Vermieter umgeht durch derartige Tricks die Nachweispflicht.
Mir ist bekannt, dass ich zwar Rechnungen, jedoch keine Quittungen oder Zahlungsbelege zur Ansicht anfordern kann. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit den Vermieter zur Herausgabe der Belege für die tatsächlichen angefallenen Kosten zu bewegen? Möglichst ohne Klageverfahren oder Anwälte zu bemühen…
Vielen Dank im Voraus