Hallo,
dürfen Reparaturen, Verwalterhonorar und Zuweisung Rücklage (was auch immer das bedeutet) in meiner Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden? In den vorherigen Jahren war dies nämlich nicht der Fall. Es handelt sich um einen von mir gewerblich angemieteten Raum.
LG
Hallo Marion-Treder,
nein, alle drei genannten NK dürfen nicht als Nebenkosten abgerechnet werden.
Schriftlich begründeten Einspruch per Einschreiben mit Rückschein oder durch Boten an Vermieter überbringen lassen. Falls eine Nebenkostennachzahlung, sich ohne diese drei NK ergibt, sind diese NK (ohne Beträge der drei NK) innerhalb von 4 Wochen dem Vermieter zu überweisen.
Beste Grüße
Kocki
Hallo Grundlage für die Abrechnung ist immer das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn diese Kostenarten aufgeführt simd kann der Vermieter diese auch Umlegen.
Mit freundlichen Gruß www.info-nebenkosten.de
Hallo marion Treuer,
m. E. sind alle drei Posten nicht umlagefähig. Der NKA sollte per Einschreiben widersprochen werden.
Gruß
Mary
Danke, Kocki!
LG
Marion
Danke!
MfG
Marion
Hallo Grundlage für die Abrechnung ist immer das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn diese Kostenarten aufgeführt simd kann der Vermieter diese auch Umlegen.
Mit freundlichen Gruß www.info-nebenkosten.de
Danke, Mary!
LG
Marion