Nebenkostenabrechnung gewerblich

Hallo,
dürfen Reparaturen, Verwalterhonorar und Zuweisung Rücklage (was auch immer das bedeutet) in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden? In den vorherigen Jahren war dies nämlich nicht der Fall. Es handelt sich um einen gewerblich angemieteten Raum.
Danke und MfG

Wenn es so im Mietvertrag steht: Ja.
Wobei ich „Zuweisung Rücklagen“ ausklammern möchte, da mir nicht wirklich klar ist, was das sein soll. Ich hätte da vom ersten Eindruck her eher auf eine Einnahmeposition getippt.

vnA

Wobei ich „Zuweisung Rücklagen“ ausklammern möchte, …

Hi,
die gehören auch ausgeklammert:
http://www.dir-info.de/finanzen/was-ist-eine-instand…

Es handelt sich dabei um nicht umlagefähige Kosten.

Gruß Keki

Danke für die Antworten.
MfG