Nebenkostenabrechnung grundsteuer

Guten Tag,
ich hätte auch mal eine Frage zu der Grundsteuer. Ich habe einen Zweckform Einheitsmietvertrag 2850, und in dem steht nichts das ich die Grundsteuer bezahlen muss. Bei § 3 Miete und Nebenkosten habe ich nur die monatliche Miete sowie Heizung und Warmwasser die jeweiligen Kosten zu stehen. Unter dem Punkt: für andere Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu §27 der zweiten Berechnungsverordnung steht nichts. Ist mein Vermieter nun berechtigt diese von mir zu verlangen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.
LG Daniela

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung sondern die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung. Diese Beruht auf meinen Wissenstand zur aktuellen Rechtslage. Dennoch sollte im Zweifelsfalle ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle konsultiert werden.

Es besteht die Möglichkeit, unabhängig vom Mietvertrag (ob Haus und Grund, Zweckform, oder welcher auch immer verwendet wird), die Grundsteuer in den Mietvertrag zu den umlagefähigen Kosten einzubeziehen. Dies muss aber ausdrücklich geschehen. Bei der Anlage zur Berchnungsverordnung werden sie auch nochmal erwähnt. Aber letztenendes gilt, was im Mietvertrag fest vereinbart ist.
Wenn ein Posten (der Umlagefähig ist) also vereinbart ist, kann er verlangt und abgerechnet werden. Im Umkehrschluss, wenn ein Posten (der Umlagefähig ist) nicht vereinbart ist, kann er also nicht verlangt und abgerechnet werden.

Freundliche Grüße,

J.L.

Hallo Daniela,

ja, die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie muss vom
Mieter bezahlt werden.

Siehe hierzu:
http://www.anwalt-mietrecht.de/mietvertrag/nebenkosten/

Gruß
Mary