Nebenkostenabrechnung Grundsteuer b

Hallo,
Hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich wohne seit drei Jahren in meiner Wohnung und der Vermieter hat nicht gewechselt.
In den Nebenkostenabrechnungen für die Jahr 2010 und 2011 musste ich keine Grundsteuer b bezahlen.
In der Nebenkostenabrechnung für 2012 wir mir aber die Grundsteuer b abgezogen.
Kann mein Vermieter, nach drei Jahren aufeinmal diese Kosten von mir verlangen??

Hallo Kiki,

was steht denn im Mietvertrag?
Grundsätzlich ist die Grundsteuer vom Mieter zu tragen.

Gruß

Mary

Hallo, dann hatten Sie bisher Glück, das die Position Grundsteuer nicht enthalten war. Sie sollten nur prüfen, das der Vermieter die Kosten nicht rückwirkend verlangt.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Danke für die Antwort.
Im Mietvertrag kann ich zur Grundsteuer speziel nichts finden.

Danke für die Antwort.
Also sollte ich mich am besten nicht bei meinen Vermieter melden, damit er nicht noch die Grundsteuer für die Jahre 2010 und 2011 von mir einvordert??

siehe dazu:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grunds…

Wenn wirklich nichts von der Grundsteuer im Mietvertrag steht, kannst Du schriftlich Einspruch einlegen. Vorher vielleicht mit dem Vermieter reden und ihn freundlich auf diese gesetzliche Regelung aufmerksam machen und um eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung bitten. Vielleicht ist er ja einsichtig.
Dennoch wird er Verständnis dafür haben :wink: (müssen), dass Du fristgemäß zusätzlich einen schriftlichen Einspruch einlegen musst.

Gruß

Mary

Danke!!
Ich werde mich am Wochenende mal mit meinen Vermieter treffen und ihn dann auch auf diese Regelung aufmerksam machen!!!

Hallo wenn der Vermieter in den vergangenen Abrechnungen nicht angekündigt hat, das zum Beispiel die Stadt die Grundsteuer neu berechnet, hat er keine Chance die eventuelle Nachforderungen durch zusetzen. Sie können die Kosten selbst leicht prüfen, in dem Sie Ihre Wohnfläche mal ca. 0,19 € ( lt. Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes) mal 12 Monate. Die sich daraus ergebende Summe dürfte max. Um 10- 15% nach oben abweischen. Wenn die Summe mal 3 ( 3 Abrechnungsjahre) in der Abrechnung steht, sollten sie auf alle Fälle in Widerspruch gehen, dann versucht er die Kosten einfach mit unter zujubeln.
Gruss

Hallo Kiki,

es kommt auf den Mietvertrag an. Dort ist vertraglich festgelegt, welche Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Grundsätzlich gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.

Beste Grüße
Kocki

Ich werde den Mietvertrag nochmal von einem Bekannten prüfen lassen und dann werde ich mich mit meinen Vermieter mal ausseinander setzen.
Danke für eure Hilfe!!

Hallo Kiki12,
ja, tut mir leid, aber das kann er. Wenn die Gemeinde ihm erst jetzt diese Kosten selber in Rechnung stellt, darf er sie auch erst jetzt weitergeben. Das ist sein gutes Recht.
Falls Du noch weitere Zweifel hast (evtl. wegen der Höhe der angegebenen Gelder) dann muss er Dir den Einblick in die Unterlagen gewähren. Oft werden nämlich auch gerne Reparaturen etc. mit reingeschummelt, die nichts dadrin zu suchen haben. Daher prüfe es genau. Alles Gute, Hase1