Jeder freut sich über ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung.
Nur hier spielt eine Mietminderung eine Rolle.
Wie muß diese denn berechnet werden. Es ist 1 Jahr Abrechnungszeitraum.
Die Mietminderung das erste Mal im September.
Der Vermieter hat eine Neuberechnung vorgenommen, das Guthaben fällt
jetzt niedriger aus. Aber warum, wie kann man das nachrechnen??
Servus,
wie genau unterscheidet sich denn die Nachberechnung von der ersten Abrechnung? Könnte es sein, dass alle Positionen gleich sind, und nur die Zahl in der Zeile „Ihre Vorauszahlungen“ anders ist?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Es ist schwierig aus der Ferne zu berichten, wo, was steht.
Die Abrechnung( neu) ist ein Din A 4 Blatt mit Pc beschrieben.Ich kann es nicht nachvollziehen.
Richtig ist ja erstmal dass die Bruttomiete gemindert wurde. Bei einer
Nachzahlung sollte man den prozentualen Anteil der Minderung dann abziehen. Das ist einfach.
Aber hier ist ein Guthaben entstanden.(ohne Berücksichtigung d. Minderung) Erst auf mein Drängen hin, habe ich dieses Din A 4 Blatt erhalten, woduch sich nun das Guthaben verringert hat. Es sollte doch eigentlich höher ausfallen. Habe ich da einen Denkfehler??
Hi,
Richtig ist ja erstmal dass die Bruttomiete gemindert wurde.
Das heisst im Klartext, auch die Nebenkostenvorauszahlung.
Bei einer Nachzahlung sollte man den prozentualen Anteil der Minderung
dann abziehen. Das ist einfach.
Ja, an der Vorauszahlung abziehen, nicht an den Verbrauchskosten.
Aber hier ist ein Guthaben entstanden.(ohne Berücksichtigung
d. Minderung) Erst auf mein Drängen hin, habe ich dieses Din A
4 Blatt erhalten, woduch sich nun das Guthaben verringert hat.
Eigentlich logisch, wenn die Vorauszahlungen sich verringert haben.
Es sollte doch eigentlich höher ausfallen.
Weshalb? Hat sich der Verbrauch durch die Mietminderung reduziert? Wenn ja, warum?
Habe ich da einen Denkfehler??
Ich denke: Ja 
Gruß Keki
Servus,
es tut mir von Herzen leid - wenn von der Abrechnung bloß das Format bekannt ist, auf dem sie ausgedruckt ist, lässt sich darüber bloß spekulieren. Da musst Du dann halt selber rangehen und die Abrechnung prüfen, falls Du nicht zum Mieterschutzbund gehen magst wie gefühlte 95% aller Wohnungsmieter.
Von einigen Widersprüchen von Mietern, deren Konten ich buche, gegen 2010er Abrechnungen weiß ich, dass es im Lauf von 2011 wohl ein Urteil gegeben hat, das sich im Leitsatz wohl genau darauf bezieht, dass Mietminderung regelmäßig auch als anteilmäßige Minderung der NK-Vorauszahlungen zu verstehen ist, wenn der Mieter nicht explizit angibt, was genau er mindert. Ich habe mich mit dem Urteil nicht weiter beschäftigt - ich weiß nicht, von welcher Instanz es ist und auch nicht, was genau da drin steht (mißverstandene Leitsätze sind meistens keine gute Argumentationshilfe). Wie auch immer - dem Vermieter kann es, wenn er keine Pfennige in Zinsen rechnet, grad egal sein, ob er sein Geld als Vorauszahlung oder erst bei der Abrechnung bekommt.
Da Du nicht preisgeben willst, was auf der Abrechnung steht: Prüfe doch einfach mal, ob die darauf ausgewiesenen geleisteten Vorauszahlungen mit dem übereinstimmen, was Du tatsächlich bezahlt hast. Wenn das so ist, brauchst Du bloß noch schauen, ob alle umgelegten Positionen auch umlagefähig sind, und ob die angewendeten Umlageschlüssel zulässig sind.
Fehler in der Erfassung der umzulegenden Kosten sind selten; am ehesten kommen sie bei Heizkosten vor, wenn die Heizung mit irgendwas betrieben wird, was bevorratet wird (Heizöl oder Gas aus dem Tank, Pellets): Die Abgrenzung der Bestände wird hie und da über den dicken Daumen des Hausmeisters vorgenommen und kann dann zu völlig unplausiblen Werten führen.
Sich mit Allgemeinstrom, Rasenmähersprit und so Zeugs zu befassen, geht normalerweise aus wie das Hornberger Schießen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder